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Autokauf: Unfälle dürfen nicht verschwiegen werden

Veröffentlicht in Finanzen

Mit einer Auskunft wie: „An dem Wagen ist nichts dran, nur ein paar Schönheitsreparaturen wurden gemacht“, sollte man sich beim Autokauf nicht abspeisen lassen. Denn oftmals verbergen sich hinter solchen Aussagen versteckte Unfallschäden und auf diese muss der Händler von sich aus hinweisen!

Quelle: ProMotorUnfall wurde nicht erwähnt

In dem vorliegenden Fall stellte, laut dpa, der Käufer einem Mitarbeiter des verkaufenden Autohauses die Frage, ob bei dem Fahrzeug ein Unfallschaden vorliege. Dieser verneinte das und teilte dem Käufer ausschließlich mit, dass ein Stoßfänger und ein Kotflügel ersetzt wurden, wodurch Reparaturkosten von mehr als 2000 Euro entstanden waren.
Allerdings stellte sich nach über einem Jahr heraus, dass der erworbene Wagen zwei Unfälle gehabt hatte und aufgrund dieser Tatsache wollte der Käufer den Erwerb des Wagens rückgängig machen.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUKauf kann rückgängig gemacht werden

In diesem Fall gab das Gericht dem Autokäufer Recht, denn der Verkäufer hätte über die Unfälle des Fahrzeugs informieren müssen. Außerdem hatte der Verkäufer vermittelt, dass es sich bei den reparierten Schäden lediglich um „Schönheitsreparaturen“ gehandelt hat. Grundsätzlich muss der Verkäufer den Käufer jedoch über die Unfälle des Fahrzeugs aufklären, das gilt auch für kleinere Blechschäden. Nur Bagatellschäden, Kratzer und kleinere Lackschäden sind von der Mitteilungspflicht ausgeschlossen. Sollte ein Verkäufer seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommen, handelt er nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) arglistig. Dann kann der Kauf, dem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig zufolge, rückgängig gemacht werden (Az: 8 U 163/13).

Fazit

Was Recht ist, muss Recht bleiben. Und so gibt es für den Autoverkäufer bei der Information zu Unfallschäden eines zum Verkauf stehenden Autos auch keinen Handlungsspielraum. Denn Unfälle sind ein Teil der Historie des Fahrzeugs und können sich u.U. wertmindernd auswirken. Daher sind diese immer anzugeben.
Möchten Sie beim Kauf ihres Fahrzeugs auf Nummer Sicher gehen, dann lassen Sie das Fahrzeug vor dem Erwerb bei ihrer freien Kfz-Fachwerkstatt auf Herz und Nieren überprüfen. Denn nur der Profi kann versteckte Mängel oder Vorschäden sofort erkennen, auf Schwachpunkte hinweisen und den Wert des Fahrzeugs einschätzen.
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Fotos dieses Artikels:
Quelle: ProMotor; AUTOFAHRERSEITE.EU

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