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VW Rückruf: Wer bezahlt die Kosten für das Chip-Tuning?

Veröffentlicht in Finanzen

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Vieles ist bezüglich des VW-Abgasskandals bereits gesagt worden. Die Rückrufe finden bereits statt und die PKW werden den Normen entsprechend modifiziert. Aber was ist mit Chip getunten Fahrzeugen, werden die Kosten für das Erneuern der Tuning-Software ersetzt? AUTOFAHRERSEITE.EU sprach mit VW.

Wer trägt die Kosten?

So mancher Autofahrer hat in seinen Pkw investiert und ihm ein Chip-Tuning spendiert. Im Rahmen der VW-Rückrufaktion machen sich nun aber viele Autobesitzer Gedanken darüber, ob das teure Chip-Tuning der Software-Aktualisierung standhält, ob evtl. ein neues Chip-Tuning aufgespielt werden muss und ob VW die dadurch entstehenden Kosten übernimmt.


Folgende Fragen haben wir an Nicolai Laude (Kommunikation/Vertrieb VW) gestellt:

  1. Welche Unterlagen hat ein vom Rückruf betroffener Autofahrer mit in die Vertragswerkstatt zu bringen?

    N. Laude: Als Nachweis für das zuvor getätigte Chiptuning dient der entsprechende Eintrag in den Fahrzeugpapieren, eine fahrzeugbezogene und gültige Abnahmebestätigung bzw. die Rechnung für die zuvor durchgeführte Tuningmaßnahme.

  2. Wie werden Fahrzeuge mit eingetragenem oder nicht eingetragenem Chiptuning abgewickelt?

    N. Laude: Die Kosten für ein Chiptuning werden von Volkswagen nach dem Softwareupdate nur für ein erneutes autorisiertes Tuning und die tatsächlich durchgeführten Arbeiten erstattet.

    N. Laude: Der zuständige Servicepartner wird in Abstimmung mit dem Kunden direkt Kontakt zum ausführenden Tuningbetrieb aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen. Dabei werden auch die zu erwartenden Kosten ermittelt sowie die weiteren Schritte abgestimmt und vorbereitet. Die ermittelten Kosten für das erneute Fahrzeugtuning werden vollständig erstattet.

  3. Wer übernimmt z.B. bei eingetragenem Chiptuning die Kosten für die Deinstallation bzw. die nach dem Softwareupdaten notwendige Wiederinstallation?

    N. Laude: Beim Aufspielen der neuen Software im Rahmen der Diesel Aktion geht ein etwaiges vorhandenes Chiptuning am Fahrzeug verloren. Sofern es sich dabei um ein gesetzeskonformes, eingetragenes Chiptuning handelt, übernimmt Volkswagen die Kosten zur Wiederherstellung des Chiptunings.


Software-Aktualisierung zusammengefasst

  • Das Chiptuning wird durch das Überschreiben der VW Software gelöscht.
  • Die VW-Vertragswerkstatt tritt in Kontakt mit dem Tuningbetrieb, Kosten werden ermittelt und Vorgehensweise abgestimmt.
  • Ist das Tuning legal und eingetragen, werden anfallende Kosten - laut VW - für ein „erneutes autorisiertes Tuning und die tatsächlich durchgeführten Arbeiten“ erstattet.

Die erforderlichen Unterlagen sind:

  1. Fahrzeugschein mit eingetragenem Tuning.
  2. Eine fahrzeugbezogene, gültige Abnahmebestätigung bzw. eine Rechnung über die erfolgte Tuningmaßnahme.

Tuning mit Augenmaß

Chip Tuning ist ein Thema, das polarisiert. Selbst professionelle Tuner weisen darauf hin, dass leistungssteigernde Software-Tuningmaßnahmen mit Augenmaß durchgeführt werden sollten. Daher ist es wichtig, dass eine enge Zusammenarbeit des Fahrzeugherstellers mit dem Tuner erfolgt, um Performance und Haltbarkeit des Motors zu gewährleisten und Emissionsvorschriften einzuhalten.

Fazit

Es ist positiv, dass VW eine schnelle Abwicklung und die volle Kostenübernahme in Aussicht stellt. Die technische Umsetzung wird dabei in Zusammenarbeit mit den Software-Tunern erfolgen, um Betriebserlaubnis und Abgas-Grenzwerte einzuhalten.

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Fotos dieses Artikels:
Grafik: Marc Wiele/fotolia.de


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