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Internetauktion: Abbruch bei später festgestelltem Defekt?

Veröffentlicht in Allgemein

Das Auto ist mit allen relevanten Informationen auf eBay eingestellt und die Auktion ist bereits in vollem Gange. Da stellt man, als Verkäufer, einen vorher nicht realisierten Schaden am Fahrzeug fest. Darf man jetzt noch die laufende Auktion abbrechen?

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUDer Defekt wurde erst spät erkannt

Mit einem Startpreis von einem Euro stellt ein Verkäufer seinen Hyundai Genesis Coupé 3.8 V6 bei eBay ein. Die Laufzeit der Auktion sollte zehn Tage betragen, allerdings brach der Verkäufer die Versteigerung vorzeitig ab.
Der Grund für den frühzeitigen Abbruch war ein vom Sohn des Verkäufers festgestellter Defekt am Katalysator des Fahrzeugs. Daraufhin verklagte der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende den Verkäufer aufgrund der nicht erfolgten Übereignung des Autos auf Schadensersatz.

Nicht nur nach deutschem Recht zu urteilen

Bei Auktionen auf Portalen wie z.B. eBay greifen oftmals verschiedene Rechtsräume ineinander. So richten sich  die Bestimmungen nicht nur nach dem deutschen Zivilrecht, sondern auch nach den Geschäftsbedingungen des Auktionsportals.
So ist es bei eBay durchaus möglich sein Kaufangebot zurückzuziehen, wenn beim Einstellen des Artikels Fehler unterlaufen sind. Beispiel hierfür sind laut eBay wesentliche Fehler bei der Beschreibung des Artikels, eine unverschuldete Unmöglichkeit der Übereignung (Diebstahl des Artikels, Zerstörung oder Beschädigung) oder Fehler bei der Angabe von Start- oder Mindestpreis.
Ein bereits laufendes Angebot, z.B. eines Pkw kann, wenn nachträglich Defekte am Fahrzeug festgestellt wurden, vom Anbieter vorzeitig beendet werden.

Vorzeitige Beendigung des Angebots zulässig

Laut dem Urteil des Landgerichts Heidelberg mit (Az. 3 S 27/14) ist die vorzeitige Beendigung des Angebots zulässig, da man hier von einem Irrtum des Verkäufers ausgehen konnte.
Dabei sei ein Irrtum eine fehlerhafte Vorstellung über eine Eigenschaft oder ein Merkmal der Kaufsache, welches ihre Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinflusse und sich daher auf ihren Verkehrswert auswirke.
Da der Verkäufer bei Erstellung des Angebots geglaubt habe, der Katalysator sei intakt und das Fahrzeug fahre einwandfrei, hätte in diesem Falle eine solche Fehlvorstellung vorgelegen.
Die Rücknahme des Angebots durch den Verkäufer ließ den Kaufvertrag nicht zustande kommen. Somit entstände auch kein Schadenersatzanspruch.

Quelle: Engelberger / wikipedia.org (https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Heidelberg)Im Urteil des LG Heidelberg Urteil vom 12.12.2014, 3 S 27/14 liest sich das so:

1. Der Anbieter eines Verkaufsangebots bei ebay kann nach den im September 2013 auf der Internet-Plattform vorfindlichen Hinweisen sein Angebot unter anderem dann vorzeitig beenden, "wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben".

2. Danach ist aus der Sicht eines vernünftigen Erklärungsempfängers auf Bieterseite die Angebotsrücknahme jedenfalls dann gestattet, wenn bei Abgabe des Angebots eine fehlerhafte Vorstellung des Anbieters über ein solches Merkmal der Kaufsache vorlag, welches ihre Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinflusst und sich daher auf ihren Verkehrswert auswirkt. Das ist bei einem von dem Anbieter erst nachträglich festgestellten Sachmangel in der Form eines Schadens am Katalysator, der sich durch Leistungsabfall und ein Ruckeln des Fahrzeugs bemerkbar macht, der Fall.

Fazit

Jeder kann sich mal irren. Auch kann es sein, dass man eine auschlaggebende Eigenschaft eines bereits eingestellten Artikels erst viel zu spät bemerkt. Dafür ist in Auktionsportalen die Möglichkeit des Abbruchs der Auktion vorgesehen. Das macht auch insofern Sinn, als dass nicht jeder Fachmann ist und deshalb viele der Mängel zunächst unentdeckt bleiben.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU;  Engelberger / wikipedia.org (https://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Heidelberg)

 


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