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Vorfahrt: Alte Regeln aufgefrischt

Veröffentlicht in Verkehr

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Eigentlich meint man, sie alle zu kennen. Aber weit gefehlt, denn viele Autofahrer sind nicht mehr auf dem letzten Stand, wenn es um die aktuellen Vorfahrtsregeln geht. Welche Regeln das sind, zeigt Ihnen AUTOFAHRERSEITE.EU…

Vorfahrtsvergehen auf Platz zwei

So mancher Autofahrer braucht ein Vorfahrtsregel-Update. Denn gerade die Regelungen, die im Alltag nur von Zeit zu Zeit benötigt werden, geraten schnell in Vergessenheit. Immerhin belegt die missachtete Vorfahrt bei der Unfallstatistik den Platz zwei. Damit liegt sie noch vor den Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen. Mehr Zusammenstöße werden nur noch durch Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren verursacht. Wir haben daher ein paar Fakten zusammengefasst um die wichtigsten Regeln wieder aufzufrischen.

Rechts vor links gilt nicht immer

  1. Ein gutes Beispiel für eine recht unbekannte Vorfahrtsregelung ist z.B. das Quelle: BAST§ 42 Richtzeichen mit Zusatzzeichen "Verlauf der Vorfahrtsstraße“. Denn befahren Sie eine abknickende Vorfahrtsstraße, müssen Sie den Blinker einsetzen und querenden Fußgängern den Vorrang gewähren! (§9 Absatz 3 der StVO).

  2. Auch Kreisverkehre sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es recht einfach: Fahrzeuge, die sich innerhalb des Kreisverkehrs bewegen, haben Vorfahrt. Verkehrsteilnehmer, die von außen einfahren wollten, müssen Vorfahrt gewähren und warten, Quelle: BASTbis sich die Möglichkeit zur Einfahrt bietet. Dabei ist unbedingt die Beschilderung zu beachten: Das blaue, runde Hinweisschild in Zusammenhang mit dem "Vorfahrt gewähren“ Schild weist auf einen Kreisverkehr hin. Sind diese Schilder nicht vorhanden, handelt es sich um einen kreisförmigen Verkehrsknotenpunkt mit "Rechts-vor-links“-Regelung »

  3. Das ist jedem noch geläufig: An einer unbeschilderten Kreuzung gilt grundsätzlich "rechts vor links“. Das gilt allerdings nicht, sollte man über einen abgesenkten Bordstein in die Kreuzung einfahren. Das ist z.B. bei einer Spielstraße, Fußgängerzone oder einem Privatgrundstück oftmals der Fall. Auch bei der Ein- und Ausfahrt in und aus Feld- oder Waldwegen muss vorsichtig gefahren werden. Darauf weist der Auto- und Reise-Club (ARCD) hin und bezieht sich dabei auf §10 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
    § 10 Einfahren und Anfahren:  Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

    Quelle: Bast

  4. Viele Unsicherheiten gibt es auch noch bei Verkehrssituationen, in denen Straßenbahnen beteiligt sind. Oftmals herrscht hier noch die landläufige Meinung, dass die Bahn grundsätzlich Vorrang hat. Dem ist allerdings nicht so, denn auch Bahnen müssen, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, die Verkehrsvorschriften bezüglich der Vorfahrtregeln beachten. Als Ausnahme gilt dabei, laut ARCD, die Regelung durch ein „Vorfahrt gewähren“- Schild in Kombination mit einem Straßenbahn-Schild. Hierbei hat die Bahn Vorrang.
    Bei Linien- und Schulbusse besagt die StVO, § 20, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse, (5): Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Das bedeutet: Beim Abfahren haben Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbusse Vorfahrt!

  5. Eine alltägliche Situation: Bei Fahrbahnverengungen, z.B. das Zusammenführen von zwei auf eine Spur, haben nicht die Fahrzeuge der Hauptspur Vorrang, sondern hier kommt das Reißverschlussprinzip zum Tragen: Fahrzeuge beider Spuren haben abwechselnd Vorrang und müssen sich vor der Verengung der Fahrbahn auf die einzelne Spur einfädeln.

  6. Auch bei einer klaren Vorfahrtssituation darf die Vorfahrt nicht erzwungen werden!

  7. § 35 Sonderrechte und § 38 Blaues Blinklicht: Bei Einsatzfahrzeugen mit blauem Blinklicht in Kombination mit dem Einsatzhorn haben „alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen“. In der Praxis bedeutet das, dass Einsatzfahrzeuge generell Vorrang haben, wobei sie allerdings mit besonderer Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern agieren müssen.

Fazit

Von Zeit zu Zeit sollte man sein Wissen um Bestimmungen, Verkehrsregeln und Gesetzgebungen auffrischen, denn manche Regelungen geraten in Vergessenheit. Auch in scheinbar starren Regelungen tauchen hier und da Varianten und Erweiterungen auf, die letztendlich zu völlig neuen Verkehrssituationen führen können. Informieren Sie sich deshalb gerne hier bei uns auf AUTOFAHRERSEITE.EU.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU; BAST


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