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Worauf man bei einem Versicherungswechsel achten sollte!

Geschrieben von rag. Veröffentlicht in Versicherung

Im November eines jeden Jahres buhlen speziell die Autoversicherer um Kunden, denn wer wechseln will, muss bis zum 30.11. gekündigt haben, damit der Wechsel zum 01.01. möglich wird. Doch Achtung: Prüfen Sie bei neuen Verträgen dringend, ob Ihnen ein Vertrag mit Werkstattbindung vorgelegt wird.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUDer Kampf um die Kunden macht auch seit Jahren im Versicherungsgeschäft Schule. Durch aggressive Preisangebote versuchen sich die Wettbewerber gegenseitig aus dem Markt zu drängen und Kunden abzunehmen. Diese Strategie ist leicht nachzuvollziehen, denn laut einer Umfrage von mobile.de sind 51% aller Versicherten bereit, ihre Versicherung zu wechseln. Und für 63% der Wechselwilligen stellt dabei die Möglichkeit, durch einen neuen Versicherungsanbieter oder andere Police Geld zu sparen, den Hauptgrund zu wechseln dar. Um das Kleingedruckte und die drohenden Konsequenzen für den Versicherungsnehmer, wenn die Versicherung im Falle eines Unfalls einspringen muss, kümmert sich also in der Regel niemand.

Doch gerade hier gibt es für den Autofahrer und Verbraucher viel zu beachten, denn in der Regel sind die billigsten Angebote auch diejenigen, die im Falle eines Falles zu langen Gesichtern führen. Daher ist es so, dass sich durch die Zustimmung zur Werkstattbindung bei der Kaskoversicherung zwar bis zu 20% einsparen lassen – im Falle eines Schadens verlieren Sie jedoch die Kontrolle darüber, wer Ihr Fahrzeug repariert.

Und die Beispielrechnung  auf Basis eines VW Golf V 1.4 für die am häufigsten im Markt vertretenen Kombination aus Haftpflicht und Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung macht deutlich, wie kurzsichtig ein Vertrag mit Werkstattbindung für den Versicherten ist: Der Teilkaskoschutz kostet durchschnittlich 135 Euro pro Jahr. Das Einsparpotential bei einem Vertrag mit Werkstattbindung macht also gerade einmal 27 Euro aus.

Wägt man die im Schadenfall drohenden Nachteile mit den geringen finanziellen Vorteilen ab, dann bleibt festzustellen, dass für den Verbraucher die Verträge mit Werkstattbindung wenig Sinn machen. Zudem wird in den Bedingungen des HUK Kasko-Select-Vertrages damit gedroht, dass, falls sich der Versicherungsnehmer im Unfallschadenfall dazu entschließt, seine Stammwerkstatt mit der Reparatur zu beauftragen, sich die HUK vorbehält, die Leistungen sogar zu kürzen.

Achtung Opt-Out Strategien

Vorsicht ist auch und speziell bei Online-Anträgen (z.B.  HUK / HUK24 ) geboten, denn hier ist der Haken für die Schadensteuerung bereits vorbelegt. Für rechtlich sauber halten wir diese Vorbelegung übrigens nicht, denn die EU-Kommission fordert auch in Verbindung mit den Ausführungen des  Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschusses, dass der Verbraucher aufgeklärt wird und anschließend bewußt seine Auswahl tätigt!

Versicherungsnehmer, die also nicht darüber aufgeklärt wurden, dass sie einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung unterschrieben haben bzw. Kunden, die Online-Verträge mit vorbelegten Haken abgeschlossen haben, haben also gute Möglichkeiten die bestehenden Verträge anzufechten.

Foto/Quelle: HUK

Fazit

Sich damit zu beschäftigen, welcher Versicherungsumfang für einen gut und richtig ist, was passiert wenn man die Versicherung mal braucht, und ob man vielleicht Geld sparen kann, das macht Sinn. Was keinen Sinn macht ist, Versicherungsverträge mit Werkstattbindung zu unterschreiben, wenn man weiter in die Werkstatt gehen will, in der man wertgeschätzt und bestens betreut wird. Prüfen Sie also Ihren bestehenden Vertrag und achten Sie bei Neuabschlüssen oder Vertragsänderungen besser darauf, ob Werkstattsteuerungsklauseln enthalten sind. Nur so behalten Sie die Kontrolle darüber, wer im Falle eines Kaskoschadens Ihr Fahrzeug repariert.

Wussten Sie schon? In einigen Fällen können Verbraucher Ihre Kfz-Versicherung übrigens auch nach dem Stichtag am 30.11. kündigen. Nämlich immer dann, wenn sich der Beitrag erhöht hat, ohne dass durch einen Schaden eine Höherstufung stattgefunden hat. Dies geschieht in der Regel, wenn sich Ihre Regionalklasse oder die Einstufung Ihres Autos ändert. Ab dem Eingang der Rechnung haben Sie dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, welches Sie nutzen sollten, um Geld zu sparen.

 
 Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
 
 
   

Und wollen Sie Ihren Versicherer wechseln, dann haben Sie die Möglichkeit sich an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden, denn diese arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Fotos in diesem Artikel:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU; HUK-Coburg

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