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Ölspur: Versicherung muss die Beseitigung übernehmen

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Ein kleines Leck mit viel Auswirkung: Öl auf der Straße ist nicht nur ein Umweltschaden und ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch ein Streitgrund vor Gericht. Denn die Versicherungen drängen immer mehr auf kostenreduzierte Lösungen …

Sicherlich gibt es in den Versicherungshäusern viele Experten und gerade im Segment Verkehr gibt es, laut der Ansicht mancher Entscheidungsträger, wohl noch Einsparpotenzial. Dies kann allerdings wie im vorliegenden Fall, zu abenteuerlichen Gerichtsverfahren führen…

Der Fall

Der Pkw einer Autofahrerin verlor auf der Autobahn durch einen Motorschaden Öl. Dadurch wurde die Fahrbahn und die Standspur so verschmutzt, dass die Autobahnmeisterei eine Reinigungsfirma beauftragen musste, um die Befahrbarkeit der betroffenen Fahrbahnoberflächen wieder herstellen zu können. Die anfallenden Kosten wurden dabei der Fahrerin in Rechnung gestellt.

Die Versicherung schätzte den Reinigungsbedarf allerdings ganz anders ein und weigerte sich erst einmal, den Betrag in Höhe von 2.800 Euro zu begleichen. Die Summe sei viel zu hoch gegriffen und eine günstigere Variante hätte auch den Zweck erfüllt. Die Ölspur hätte, laut Ansicht der Versicherung, auch trockengelegt werden können und nicht, wie im vorliegenden Fall, nass gereinigt und mit Schaum behandelt werden müssen. Auch der Personalbedarf wurde infrage gestellt; drei Fachkräfte wären hier nicht zwingend notwendig gewesen.

Urteil mit Strahlkraft

Das Landgericht Heidelberg hatte in diesem Fall allerdings eine ganz andere Sicht der Dinge. Der Richter entschied, dass die Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung zurückgewiesen werden und die Versicherung für die entstandenen Reinigungskosten aufkommen muss. In der Urteilsbegründung (Az. 4 S 10/14) wies das Gericht darauf hin, dass die Straßenmeisterei lediglich dazu verpflichtet sei, den Schaden auf die Weise zu beseitigen, die wirtschaftlich am vernünftigsten ist. Das müsse nicht zwangsläufig auch die günstigste Methode sein.

Zu der Sache wurde auch ein Sachverständiger befragt, der bestätigte, dass die Autobahn in angemessenem Umfang gereinigt wurde und eine Nassreinigung aufgrund der Ölmenge und der rauen Straßenoberfläche unumgänglich gewesen sei. Auch andere angeführte Posten der Rechnung seien nachvollziehbar und notwendig gewesen, um eine schnellstmögliche Befahrbarkeit der Autobahn zu gewährleisten.

Fazit

"Versuchen kann man's ja mal", hat sich die Versicherung vermutlich gedacht. Aber bei einer solchen Beeinflussung der Straßenbetriebe könnte auch schnell mal die Sicherheit vernachlässigt werden. Und gerade mit Öl auf der Fahrbahn sollte man nicht spaßen, selbst kleine Restbestände können eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (Motorräder, Fahrräder etc.) darstellen und wer trägt dann die Kosten für etwaige Unfallschäden?

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