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Vandalismus: Wer kommt für die Schäden auf?

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Schon der erste Blick auf den eigenen PKW verrät: Hier waren Vandalen am Werk. Tiefe Rillen, von einem Schlüssel gezogen, zeugen von der sinnlosen Zerstörungswut der Täter. Wer kommt denn jetzt für den angerichteten Schaden am Fahrzeug auf?

Was ist Vandalismus eigentlich?

Ohne jetzt die germanische Volksgruppe der Vandalen zu bemühen, die in der Spätantike in das römische Reich einwanderten, stellt der sogenannte „Vandalismus“ eine blinde Zerstörungswut dar, die in Deutschland meist unter dem Straftatbestand der Sachbeschädigung verfolgt wird.

Bei einem Pkw können das z.B. sein: Schlüsselrillen, Beulen und Dellen, eine abgeknickte Antenne oder sogar ein angezündeter Wagen. Die Einordnung dieser Tatbestände sind für die Kfz-Versicherer „mut- und böswillige Handlungen“.

Was bezahlt welche Versicherung?

Erste Regel nach einem Vandalismus-Schaden: Polizei sofort benachrichtigen, denn nur so kann der Täter ggf. noch gefasst werden. Für angerichtete Schäden gibt es allerdings keine „Universalversicherung“, so trennen sich diese Schäden grundsätzlich in zwei Kategorien: Schäden, die von der Teilkasko-Versicherung übernommen werden und Schäden, die über die Vollkasko-Versicherung beglichen werden.

Beispiele für Schäden, die von der Teilkasko-Versicherung getragen werden, sind:
Glasbruch, Brand- und Einbruchschäden. Der Fahrzeugbrand gehört zu den mitversicherten Gefahren der Teilkaskoversicherung; weitere versicherte Gefahren sind Glasbruchschäden oder Schäden, die durch einen Einbruch entstanden sind. Auch in dem Falle, dass ein Einbruchsversuch scheitert und der Täter frustrierterweise das Fahrzeug „mut- und böswillig“ beschädigt, wäre der Schaden aus dem Einbruchsversuch durch die Teilkaskoversicherung versichert. Der Gesamtschaden des Einbruchs wird allerdings nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen.

Beispiele für Schäden, die von der Vollkasko-Versicherung getragen werden:
Wer sein Pkw über eine Vollkasko-Versicherung versichert hat, kann mit der kompletten Übernahme der Kosten rechnen. Dazu gehören auch absichtlich herbeigeführte Kratzer, Lackschäden, Dellen, Beulen, Faustschläge und Fußtritte gegen das Fahrzeug.

Ärgerlich bleibt das Ganze trotzdem, denn die Terminierung und Abwicklung der Reparaturen kostet Zeit und zusätzlich ist auch noch eine Rückstufung in der Schadensklasse zu erwarten, was den Versicherungsbeitrag erhöht. Um einer drohenden Neueinstufung in der Schadensklasse in der Versicherung zu entgehen, bezahlen deshalb viele Autofahrer kleinere Schäden selbst.

Nur wenn Schäden über die Teilkasko beglichen werden, berührt das den Schadensfreiheitsrabatt der Vollkasko nicht. Zu zahlen wäre dann allerdings der ggf. vorhandene Selbstbeteiligungsanteil der Teilkaskoversicherung. Komplett ausgenommen von einer Haftung durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sind reine Reifenschäden. Für solche Schäden muss der Fahrzeughalter persönlich aufkommen.

Was passiert, wenn der Täter ermittelt werden kann?

Sollte der Täter ermittelt werden, wird ihn die Versicherung zur Begleichung der Schadenssumme auffordern. Ist der Regress erfolgreich, entgeht im Regelfall der Versicherte einer Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Nutzungsausfallschäden sowie die ggf. gezahlte Selbstbeteiligung kann der Versicherte zusätzlich bei dem Täter geltend machen.

Vandalismus vorsorgen

Schäden am Auto kann man vorsorgen, indem man z.B. den Wagen nachts in der Garage parkt, auch bei emotionsgeladenen Großveranstaltungen lohnt sich die Unterbringung in derselben. Auch Parkhäuser oder abgeschlossene Einfahrten mindern das Risiko von Schäden.

Fazit

Oft ist es reiner Übermut, in manchen Fällen aber auch purer Neid und Missgunst. Vandalismus hat viele Facetten und immer wieder sind Autos die Schadensobjekte Nr. 1. Schlimm, wenn es einen persönlich getroffen hat, denn zum Schaden kommt noch die verlorene Zeit und der entstandene Ärger hinzu. Und die bezahlt leider niemand. Eigentlich schade.

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