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Auto Anhänger: Brauche ich eine Versicherung?

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Quelle: StemaQuelle: Stema

So mancher Autofahrer ist, was die Versicherung von Anhängern angeht, noch auf dem Stand vor 2002. Daher gibt es viel Irrglauben und Fehlinformation bezüglich der Lastentransporter hinter dem Fahrzeug. Was richtig ist, haben wir einmal zusammengefasst.

Praktisches Anhängsel

Die einen nutzen ihn zum Entrümpeln, die anderen für den Transport von Baumaterial zum eigenen Ferienhäuschen - der Anhänger. Ein praktischer Geselle, der allerdings nicht mehr, wie in der Vergangenheit, über den Pkw mitversichert ist, sondern jetzt seiner eigenen Versicherung bedarf. Hier die Fakten.

Versicherungspflicht für Anhänger

Grundsätzlich gilt in Deutschland für Fahrzeuge wie: Autos, LKW, Motorräder und Kfz-Anhänger, die ihren regelmäßigen Standort im Inland haben, die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz, PflVG). Anhänger sind dabei seit ab dem Jahr 2002 auch von der gesonderten Versicherungspflicht bezüglich der Haftpflichtversicherung betroffen, davor wurden sie über den Pkw mitversichert. Nur die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung, die den Anhänger - je nach Versicherungsvariante - gegen Sturmschäden, Hagelschauer, Brandschäden, Schäden durch höhere Gewalt, selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus absichern, sind freiwillig.

Auch eine Diebstahlversicherung ist nicht vorgeschrieben, macht aber, je nach Abstellort des Anhängers durchaus Sinn. Werfen Sie einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag, denn der Schutz vor Diebstahlschäden ist in vielen Teil- und Vollkaskoversicherungen bereits enthalten. Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h sind von dem Zulassungsverfahren ausgenommen, benötigen kein amtliches Kennzeichen mit Landkreis-Stempel und unterliegen daher auch nicht der Versicherungs- und Untersuchungspflicht.

Welche Schäden sind denn von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Zusammen mit der Versicherung des Zugfahrzeuges haftet die Anhängerversicherung für Schäden, die durch den Hänger verursacht werden. Dabei ist die Versicherung nicht an den Fahrer gebunden, sondern greift auch, wenn der Anhänger verliehen wurde. Da der Halter des Hängers immer haftet, kann er letztlich auch wählen, welche Versicherung er im Versicherungsfall zur Regulierung des Schadens  in Anspruch nimmt. Im „Normalfall“ teilen sich beide Versicherungen, die des Pkw und die des Anhängers die Unfallkosten.

Achten Sie beim Abschluss einer Versicherung auf eine möglichst hohe Versicherungssumme, da z.B. Personenschäden einer hohen Deckung bedürfen. Unterschiede gibt es in der Haftung, wenn der Anhänger ohne Zugfahrzeug wegrollt oder im motorisierten Betrieb z.B. beim Rangieren Schäden verursacht. In diesen Fällen ist meist die eigene Haftpflichtversicherung zuständig, denn ein Anhänger ohne Zugfahrzeug gilt nicht als Kraftfahrzeug.

Fazit

Wenn Sie unsicher bezüglich der Versicherungspflicht ihres Anhängers sind, informieren Sie sich bei ihrem Straßenverkehrsamt. Der Anhänger darf nicht ohne Zulassung auf der Straße bewegt werden, wenn er nicht von der Zulassungspflicht ausgeschlossen ist. Versichern Sie Ihren Anhänger, denn bei einem Unfall sollte man abgesichert sein, ansonsten können extrem hohe Kosten auf einen zu kommen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche.

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