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Radfahrer im Straßenverkehr: Abstand halten!

Veröffentlicht in Sicherheit

Quelle: Jens Schütte/ADFCQuelle: Jens Schütte/ADFC

Alltäglich treffen Autofahrer auf Verkehrssituationen, in denen sie mit anderen Verkehrsteilnehmern interagieren. Gerade aber die Fahrradfahrer leiden unter dem gestiegenen Verkehrsaufkommen und sind auf die Fairness und Kollegialität der Autofahrer angewiesen. Was ist also im Umgang mit Fahrradfahrern zu beachten?

Partner im Straßenverkehr

Sie sind einer direkten Gefährdung durch die Blechkarossen unserer Autos ausgesetzt: die Fahrradfahrer. Jeden Tag sind sie nicht nur auf das korrekte Verhalten der Autofahrer angewiesen, sondern auch auf die Konzentration und die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer im Alltagsverkehr. Hier können kleinste Fehler direkt fatale Auswirkungen haben, deswegen sind im Umgang mit den Partnern im Straßenverkehr wichtige Regeln zu befolgen.

Zusätzliche Regeln im Umgang mit Fahrradfahrern

Gerade weil Endgeschwindigkeit und Beschleunigungswerte bei Fahrradfahrern geringer sind als bei den Autos, gilt es, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Und da gibt es zur Zeit noch viele Wissenslücken. Vielen Autofahrern ist z.B. nicht bekannt, dass bei einem Überholvorgang gegenüber dem Zweirad immer ein Mindestabstand von 1,5 Metern gegeben sein muss. Dieser Abstand wird zugrunde gelegt, wenn in der Straßenverkehrsordnung in §5  von einem „ausreichenden Sicherheitsabstand“ die Rede ist.

Das heißt auf der einen Seite, dass der Abstand auf keinen Fall unterschritten werden sollte, auf der anderen Seite reicht diese Pufferzone in vielen Verkehrssituationen aber nicht aus. Und wer schon einmal auf der Landstraße Fahrrad gefahren ist, kennt das: Durch die enorme Windverdrängung von schnell fahrenden Autofahrern oder Lkw wird man als Radfahrer ordentlich durchgeschüttelt. Und nicht nur das, denn die Verdrängungswelle der überholenden Fahrzeuge zieht den Fahrradfahrer förmlich in Richtung Fahrzeug oder er wird von dem plötzlichen Windschlag so irritiert, das Fehlreaktionen sogar zum Sturz oder einem Unfall führen können.

Quelle: Jens Schütte/ADFCBei folgenden Situationen müssen Auto- und  Lkw-Fahrer zwei Meter Mindestabstand zum Fahrrad lassen:
Ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h, z.B. beim Befahren einer Landstraße ohne Radweg, bei Witterungseinflüssen wie z.B. starkem Wind, Starkregen mit schlechten Sichtverhältnissen oder einer winterlichen Fahrsituation (Schnee, Glatteis etc.). Das gleiche gilt auch bei schlechten Straßenverhältnissen, beim Überholen von radfahrenden Kindern oder in dem Falle, dass ein Kind mit- oder auf dem Rad transportiert wird. Sollte es dem Autofahrer nicht möglich sein, den vorgegebenen Abstand einzuhalten, darf er den Fahrradfahrer nicht überholen!

Viele Autofahrer sind auch nicht darüber informiert, dass ein zu enges, der Verkehrssituation nicht angepasstes Überholen, das den Radfahrer zu einer Fehlreaktion veranlasst, ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Das hatte der Bundesgerichtshof bereits 1967 entschieden. Auch wenn es durch eine solche Verhaltensweise nicht zu einem Unfall kommen sollte, muss der Autofahrer mit einer Anzeige wegen Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.

Fazit

Viele Dinge werden einem erst klar, wenn man sie persönlich ausprobiert hat. Und das möchte man im Falle einer Fahrradtour auf einer langen, geraden Landstraße kaum selbst erleben. Der Autofahrer bekommt von alledem kaum etwas mit, da er sich geschützt im Inneren des Wagens auf das Fahren konzentrieren kann. Aber, wer jemals die Wucht einer Luftwelle, vermischt mit Straßenstaub und Rollsplit auf einem Fahrrad fahrend erleben durfte, dem sind selbst zwei Meter Abstand auf der Landstraße nicht genug. Zudem werden sie des Nachts oft aufgrund der schlechten Be-und Ausleuchtung des Rades übersehen. Nehmen Sie also stets Rücksicht auf die Radfahrer, denn sie sind unsere Partner im Straßenverkehr.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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