fbpx

So beantragen Sie ein vorübergehendes Parkverbot

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Parkplätze sind absolute Mangelware; vor allem in Ballungsräumen und immer dann, wenn man sie gerade am meisten braucht. Zumindest vorrübergehend kann man sich aber auch exklusive Parkflächen sichern, indem man ein temporäres Halteverbot beantragt.

Die Einrichtung einer Haltverbotszone ist grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Kommune. Werden im Regelfall Halteverbotszonen dauerhaft eingerichtet, besteht auch die Möglichkeit, ein Halteverbot für einige Tage oder nur wenige Stunden zu erwirken. Das macht immer dann Sinn, wenn die Standflächen ansonsten immer heillos überfüllt sind, man aber dringend auf den eigentlich vorhandenen Platz angewiesen ist. Für kommunale Feste oder Läufe werden etwa vorübergehende Halteverbote ausgesprochen. Im privaten Bereich macht ein temporäres Halteverbot zum Beispiel dann Sinn, wenn ein Umzug ansteht und der Transport-Lkw für ein paar Stunden eine garantierte Parkfläche direkt vor der Haustür benötigt oder wegen Renovierungsarbeiten schweres Gerät anrückt und für ein paar Tage Standfläche in Anspruch nimmt.

Im Internet gibt es zahllose Anbieter, die einem den bürokratischen Akt abnehmen, der dabei entsteht, ein Halteverbot zu beantragen. Man kann den Antrag aber relativ unkompliziert auch in Eigenregie bei der zuständige Verkehrsbehörde stellen. Wichtig hierbei: Der Antrag muss mindestens 14 Tage bevor das Halteverbot in Kraft treten soll gestellt werden. Die Preise variieren von Stadt zu Stadt zum Teil stark, weshalb es schwierig ist, einen Pauschalbetrag zu nennen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie von der Behörde Verkehrsschilder. Diese müssen mindestens drei Tage vor in Kraft treten des Parkverbots aufgestellt werden - je nach Kommune auch schon früher.

Die Beschilderung richtig aufstellen

Die Verkehrsschilder korrekt aufzustellen ist denkbar einfach. Die Halteverbotsschilder müssen gut wahrnehmbar in Fahrtrichtung aufgestellt werden. Anfang und Ende der temporären Parkverbotszone werden exakt abgesteckt. Ein Schild am Anfang und eines am Ende. Je nach Vorgabe der Stadt werden auch innerhalb des Verbotsbereichs noch Schilder platziert.

Wer in Ihrem Halteverbot steht, kann nicht automatisch und unmittelbar abgeschleppt werden. Nur wenn das Fahrzeug eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt oder aber der Fahrer nicht zu ermitteln ist, besteht die Grundlage, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Eigenmächtig aufgestellte Verkehrsschilder, die nicht mit den zuständigen Behörden kommuniziert wurden, haben keine rechtliche Grundlage und können Ihnen sogar ein Bußgeld einbringen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU
 

      Verwandte Artikel:

Inhaltsrechte TextInhaltsrechte für Text