Ein Großteil des Unfallschadenaufkommens in Deutschland entfällt auf sogenannte Bagatellschäden, deren Reparatur eine Summe von 700 bis 750 Euro nicht übersteigt. Als Geschädigter haben Sie bei Bagatellschäden zwar kein Anrecht auf ein komplettes Schadensgutachten, aber Sie haben das Recht, einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dieses Recht sollten Sie nutzen, denn die Tricks und Manöver der Versicherungen sind vielfältig.
Die Schaden- und Haftungslage für Gebrauchtwagenverkäufer hat sich grundlegend geändert, denn der Bundesgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Die Käuferin eines Vorführwagens bekommt nach der Rechtsprechung des BGH (Az.: VIII ZR 104/14) die Kosten für die Beseitigung der Korrosion an ihrem Kfz ersetzt.