Im fünften Jahr des Dieselskandals, der in Deutschland 2015 publik wurde, entscheiden die Gerichte immer genauer, unter welchen Voraussetzungen der Kunde Schadensersatz vom Hersteller fordern kann. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in diesem Zusammenhang am 17.12.2020 (Az. C-693/18) gegen die VW AG entschieden, dass die sog. “Thermofenster“ - Abschaltvorrichtung grundsätzlich nicht zulässig ist.