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Abzocke durch Datenschutzauskunft-Zentrale

Veröffentlicht in Finanzen

Da dieses Thema nahezu alle Unternehmer, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer, Vereine betrifft, haben wir folgenden Hinweis zu diesem Sachverhalt…

Datenschutzauskunft Zentrale Fax Seite2

Datenschutz Zentrale Fax

Derzeit versucht die selbsternannte „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“ mit Bezug auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) Unternehmen, Gewerbetreibenden und Vereine durch amtlich aussehende Vorlagen Verträge unterzujubeln. Fallen Sie nicht auf die Betrugsmasche rein!

Haben Sie in den letzten Tagen per Fax ein Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)" erhalten? Dieses Schreiben kommt nicht von einer Behörde oder einer anderen seriösen Stelle, sondern ist eine Betrugsmasche. Mit einen Unterschrift und Rückantwort des Faxes schließt man einen Vertrag ab und ist damit in die Abo-Falle getappt. Auch die Polizei warnt bereits vor diesem Fax.

Wer steckt dahinter?

Mit der Bezeichnung "Datenschutzauskunft-Zentrale" und dem Hinweis "Erfassung Gewerbetreibende zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO" soll durch die Zustellung der Anschein eines behördlichen Schreibens erweckt werden. Es gibt aber keine staatliche oder behördliche Zentrale für die Datenschutzauskunft. Auch die im Schreiben genannte "Kontroll-Nr." ist nicht von rechtlichem Belang.

Der Adressat wird aufgefordert, ein beigefügtes Formular zu unterschreiben, um seiner Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen. Dabei übersieht man schnell, dass die Rückantwort auf das Fax zwar angeblich kostenlos ist, damit jedoch ein dreijähriger Dienstleistungsvertrag mit Kosten von 498,- € jährlich geschlossen wird. Die im Gegenzug angebotenen Dienstleistungen sind nicht nur vollkommen überteuert, es besteht auch keine Pflicht, damit ein Unternehmen zu beauftragen.

Fazit:

Finger weg! Antworten Sie nicht auf das Fax! Informieren Sie auch befreundete Unternehmen zu diesem Abzockversuch! Wenn Sie das Fax bereits unterschrieben haben, machen Sie von der Rücktrittsfrist von 14 Tagen nach Auftragserteilung gebrauch. Sind Sie bereits über der Rücktrittsfrist oder sind bereits die ersten Rechnungen bzw. Mahnungen bei Ihnen eingetroffen, dann hilft nur noch der Gang zum Anwalt.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

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