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Gebrauchtwagenkauf: Nachweispflicht für Mängel beim Verkäufer

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Wenn das Auto in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf von einem Händler gravierende Mängel aufweist, kann der Käufer jetzt leichter vom Kaufvertrag zurücktreten. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Der Fall

Im vorliegenden Fall kaufte, laut dpa, eine Frau aus den Niederlanden einen Gebrauchtwagen in einem Autohaus. Aber die Freude über das erstandene Kfz währte nur kurz, denn der Wagen ging vier Monate später während der Fahrt in Flammen auf und brannte komplett aus. Die Käuferin des Autos verlangte daraufhin Schadensersatz von dem Verkäufer des Fahrzeugs, der sich allerdings weigerte, Schadensersatz zu leisten und jegliche Haftung für den Schaden zurückwies.

Das Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Der Verbraucher muss in den ersten sechs Monaten nach Kauf des Gebrauchtwagens nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nur der aufgetretene Defekt selbst muss belegt werden. Begründet wurde das Urteil mit der Einschätzung, dass der kurze Zeitraum eines halben Jahres nahelegt, dass der Mangel bereits bei Auslieferung zumindest im Ansatz vorlag. Die Einschätzung erfolgte mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie 1999/44 zum Verbraucherschutz. Allerdings könne aber auch der Verkäufer darlegen, dass die Ware bei der Auslieferung noch in Ordnung war.

Weiterhin - so der Gerichtshof - beschränkt sich die Pflicht des Verbrauchers darauf, den Verkäufer über das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit zu unterrichten. Ein endgültiger Entscheid ist mit dem Rechtsstreit in den Niederlanden und der Vorabentscheidung in Luxemburg aber noch nicht gefallen. Der EuGH beantwortete damit lediglich die Fragen zur Auslegung des EU-Rechts in dem vorliegenden Fall (Aktenzeichen: C-497/13). Nun ist der niederländische Gerichtshof am Zug und muss eine Entscheidung treffen, die dem gültigen EU-Recht entspricht. Klar ist aber bereits jetzt: Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof Stellung bezogen - und die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Fazit

Da schiebt der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil den Machenschaften dubioser Verkäufer einen Riegel vor, zur Freude der Verbraucher und der qualitativ hochwertig arbeitenden freien Kfz-Werkstätten. Viele unabhängige Werkstätten sind zudem auch Fahrzeughändler, wir empfehlen Ihnen daher unsere Werkstattsuche, denn hier finden Sie einen kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner in Sachen Automobil.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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