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Verbraucher sollten die Musterfeststellungsklage nutzen

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Seit dem 01.11.2018 ist in Deutschland möglich, eine Musterfeststellungsklage anzustreben. Dieses neue Verfahren soll es Verbrauchern ermöglichen, künftig schneller und sicherer zu ihrem Recht zu kommen. Davon können in der nächsten Zeit Betroffene des Dieselskandals und zukünftig eventuell auch Besitzer von Fahrzeugen mit erhöhten Ölverbrauch bei TFSI-Motoren (z.B. Typ EA888) Gebrauch machen.

Die Musterfeststellungsklage kann seit dem 01.11.2018 in allen Lebensbereichen erhoben werden, in denen geschädigte Verbraucher einem Unternehmen gegenüberstehen. Bisher war die Rechtslage in diesen Situationen ausgesprochen vorteilhaft für die Unternehmen, denn jeder Kunde musste seine Ansprüche einzeln vor Gericht durchsetzen. Dazu musste der betroffene Verbraucher in der Regel nicht nur mit erheblichen Kosten in Vorkasse gehen, sondern auch das Kostenrisiko tragen, falls er vor Gericht unterlag.

Das soll sich nun ändern. Bei der Musterfeststellungsklage ziehen nicht mehr die Geschädigten selbst vor Gericht, an ihrer Stelle reichen zugelassene Verbände oder Vereine die Klage ein. Berechtigt sind dazu unter anderem Verbraucherzentralen, Mietervereine und der Bund der Versicherten. Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage können nur Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die nicht aus dem Arbeitsrecht stammen.

Die ersten Klagen sind bereits in Planung

Eingerichtet wurde die Musterfeststellungsklage wegen der Diesel-Manipulationsaffäre und vermutlich wird im ersten Verfahren dieser Art tatsächlich auch darüber verhandelt werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat in diesem Zusammenhang bereits eine Klage zur Musterfeststellung gegen den Volkswagen-Konzern eröffnet. Die zur Einreichung der Klage erforderliche Mindestklägerzahl von 10 war laut Angabe des VZBV bereits seit längerem erreicht. Weitere Verbraucher können sich derzeit im Klageregister des Bundesamtes für Justiz registrieren. Tun dies innerhalb einer zweimonatigen Frist mindestens 50 Verbraucher, kann das Gerichtsverfahren eröffnet werden. Anmelden kann sich jeder Verbraucher, der bislang nicht selbst in der gleichen Angelegenheit gegen den Beklagten geklagt hat. Die Teilnahme ist kostenlos und muss spätestens vor dem ersten Verhandlungstag angemeldet worden sein. Diese Anmeldung kann nicht nur online, sondern auch per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen. Voraussetzung ist allerdings die Schriftform.

Während das Verfahren läuft, sind für die Teilnehmer sämtliche Verjährungsfristen in der Sache ausgesetzt. Grund dafür ist, dass sich ein derartiges Verfahren durchaus über mehrere Jahre hinziehen kann - besonders dann, wenn es bis in die letzte Instanz geführt wird.

Was geschieht nach dem Verfahren?

Ist das Verfahren schließlich beendet, wird das Urteil zur verbindlichen Grundlage für den Umgang mit jedem Einzelfall. Gewinnen die Verbraucher, muss jeder Einzelne anschließend zwar formal seine Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, dabei besteht allerdings kein Risiko mehr, da sich alle Gerichte an das Urteil aus der Musterfeststellung halten müssen. Alternativ können sich die Parteien auch auf einen Vergleich einigen. In diesem Fall ist das Unternehmen zu einer konkreten Leistung gegenüber allen beteiligten Verbrauchern verpflichtet. Diese bekommen jedoch das Recht, sich als Einzelperson gegen den Vergleich zu entscheiden und stattdessen erneut ihre Ansprüche per Einzelklage geltend zu machen.

Sollte eine Musterfeststellungsklage scheitern, entstehen für die beteiligten Verbraucher keine Prozesskosten. Sie können dadurch allerdings Rechtsansprüche gegen das beklagte Unternehmen verlieren, da das Urteil in der Musterfeststellungsklage für beide Seiten verbindlich ist. Ansprüche, die nicht Teil der Klage waren, bestünden gegebenenfalls weiter und könnten somit weiterhin per Einzelklage verfolgt werden. Dabei müssten die Verbraucher aber das Prozessrisiko tragen.

Weitere Klagen könnten folgen

Eine Musterfeststellungsklage könnte nicht nur den Geschädigten der Diesel-Manipulationsaffäre helfen. So bietet sie sich eventuell auch für Besitzer von Fahrzeugen mit dem TFSI-Motor vom Typ EA888 aus der Volkswagen-Gruppe an. Wie wir bereits berichteten, leiden viele dieser Fahrzeuge aufgrund Werksmängeln unter einem dramatisch erhöhten Ölverbrauch. Uns haben hierzu eine Vielzahl von Anfragen von Verbrauchern erreicht, die einen VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem fraglichen Motor besitzen. Aus diesem Grund haben bereits beim Bundesverband der Verbraucherzentralen nachgefragt, ob zu diesem Thema geplant sei, eine Musterfeststellungsklage anzustreben. Wir empfehlen Betroffenen derzeit, per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, an einer solchen Musterfeststellungsklage teilzunehmen. Ob ein Verfahren eröffnet werden wird, hängt zu diesem Zeitpunkt laut VZBV allerdings von weiteren Faktoren ab.

Fazit

Für Verbraucher ist die neue Rechtslage eine gute Nachricht, denn mit der Musterfeststellungsklage erhalten Verbraucherorganisationen nun die Möglichkeit, verbindliche Rechtssicherheit für eine große Gruppe zu schaffen. Ob sich der Betroffene einer Musterfeststellungsklage anschließt oder eine Einzelklage vorzieht, muss dieser für sich  entscheiden. Da bei der Teilnahme an einer solchen Klage keine finanziellen Risiken für den Verbraucher entstehen, ist diese für den Geschädigten eine empfehlenswerte Sache.

Die erste Klage zur Musterfeststellung in der Diesel-Manipulationsaffäre hat der Bundesverband für Verbraucherzentralen bereits einreichen. Bei entsprechendem Interesse könnte unter anderem möglicherweise eine weitere Klage wegen des konstruktionsbedingt erhöhten Ölverbrauchs bei EA888-Motoren folgen.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

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