fbpx

Designschutz und Reparaturklausel: Was steckt dahinter?

Veröffentlicht in Allgemein

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Es hört sich vielleicht erst einmal gut an, wenn aus der Politik zu hören ist, dass die Einführung der sogenannten Reparaturklausel dazu führen soll, dass Autoreparaturen billiger werden sollen. Doch leider ist es damit nicht so einfach, wie unser Blick hinter die Kulissen dieses Gesetzesentwurfes zeigt.

Worum geht es bei der Reparaturklausel überhaupt? Bei Autoersatzteilen wird aus rechtlicher Sicht zwischen sichtbaren und nicht sichtbaren Teilen unterschieden. Während der Markt für die nicht sichtbaren Teile (also z.B. Verschleißteile oder Teile für den Motor oder das Fahrwerk) weitestgehend unbeschränkt ist, dürfen sich die Fahrzeughersteller bei sichtbaren Bauteilen (bspw. die Karosserie, die Frontscheibe, Scheinwerfer oder die Außenspiegel) auf den sogenannten Designschutz berufen. Dieser besagt, dass die optische Gestaltung des Fahrzeugs nicht einfach von jedem anderen Unternehmen nachgeahmt werden darf – zumindest so lange sich der ursprüngliche Hersteller das Design schützen lässt.

Genau daran möchte die aktuelle Bundesregierung nun etwas ändern und den Nachbau von sichtbaren Fahrzeugteilen ebenfalls allen Marktteilnehmern erlauben. Als Grund für diese Änderung wird in der Öffentlichkeit der Verbraucher vorgeschoben, der in der Folge von niedrigeren Ersatzteilpreisen profitieren soll. Aufgrund unserer Erfahrungen mit Autofahrern und Werkstätten, die mit uns regelmäßig in Kontakt stehen, sehen wir das Thema jedoch nicht ausschließlich positiv.

Designteile und Instandsetzungs- / Reparaturaufträge

Zunächst einmal beleibt festzustellen, dass nahezu 100 % aller Designteile im Rahmen von Unfallinstandsetzungen oder Reparaturaufträgen zum Einsatz kommen. Diese müssen dann von der gegnerischen oder eigenen Fahrzeugversicherung getragen werden. Für den privaten Autofahrer und seine bei Kfz-Fachbetrieben platzieren Aufträge rund um die fällige Wartung und Reparatur, hat die Aufhebung der Designschutzklausel also nahezu keine Auswirkungen.

Produktqualität und fairer Wettbewerb

Für den Verbraucher kann es nur dann einen fairen Wettbewerb im Ersatzteilbereich geben, wenn für ihn die Qualität der Produktalternativen transparent und vergleichbar sind. Und genau da haben wir bei den Karosserieteilen aus gutem Grund große Bedenken…

Zum einen handelt es sich bei den genannten Teilen, wie Scheiben und Karosseriebauteilen, um sicherheitsrelevante Komponenten. Dazu muss man wissen, dass viele Fahrzeuge heute mit Fahrassistenzsystemen ausgestattet sind. Deren Sensoren und Kamerasysteme sitzen zum Beispiel hinter der Frontscheibe oder in der Stoßstange. Und diese lassen sich nicht kalibrieren und funktionieren anschließend nicht richtig, wenn das Bauteil nicht den engen Produktvorgaben der Fahrzeughersteller entspricht. Schon eine Abweichung von weniger als einem zehntel Millimeter kann hier verkehrsgefährdende Auswirkungen haben.

Zum anderen kann der Verbraucher schon heute nicht unterscheiden, ob und wann ihm ein herstellerkonformes Qualitätsteil, also entweder ein Originalteil oder ein Teil der Erstausrüster, die ans Band der Fahrzeughersteller liefern, angeboten wird, oder ob es sich um Billigteile oder gar Fälschungen handelt. Das zeigen uns die täglich in einer Vielzahl einlaufenden Zuschriften von Autofahrern, die Online-Teile über den Preis gekauft haben und anschließend schmerzlich festgestellt haben, dass die Qualität nicht stimmt.

Welche Akteure sind die Treiber der Gesetzesinitiative?

Besonders vorangetrieben wird das Thema „Aufhebung des Designschutzes“ auf Basis der uns vorliegenden Informationen durch die Versicherungen. Denn diese müssen, egal ob Haftpflicht- oder Kaskoschäden, in Summe pro Jahr mehr als 20 Milliarden Euro für Unfallreparaturen aufwänden.

Da diese Versicherungskonzerne Ihre Marktposition sichern und ausbauen wollen, sind sie daran interessiert, die Regulierungskosten zu senken. So werden schon heute nach einer Unfallreparatur immer häufiger Instandsetzungsrechnungen gekürzt oder Instandsetzungsaufträge an Betriebe vergeben, die zu niedrigen Lohnkosten arbeiten müssen.

Die möglichen Folgen

Viele Karosserieteile und Autoscheiben übernehmen im Zeitalter des Leichtbaus zudem eine wichtige Rolle, wenn es um die Karosseriesteifigkeit, das Crash-Verhalten und den Insassenschutz im Falle einer Kollision geht. Lediglich die herstellerkonforme Ausführung von Reparaturen und Instandsetzungen, die nur mit Originalteilen oder Erstausrüstungsteilen möglich sind, die exakt den Herstellervorgaben entsprechen, sorgen für den Garantieerhalt, den Werterhalt des Fahrzeugs und die notwendige Sicherheit, auf alle Geschädigten und Kunden einen Anspruch haben.

So befürchten wir begründet, dass die Einführung der sogenannten Reparaturklausel eine Flutwelle solcher minderwertigen Ersatzteile zum Nachteil des Verbrauchers nach sich zieht.

Fazit:

Unserer Ansicht nach profitieren von der Gesetzesinitiative zur Reparaturklausel in erster Linie die Versicherer. Die Behauptung, dass der Verbraucher von dem versprochenen Preiswettbewerb profitieren wird, erscheint uns schon allein deshalb fragwürdig, weil für derart umfangreiche Reparaturarbeiten in der Regel die Versicherung aufkommt und nicht der Autofahrer. Finanzielle Interessen von Lobbygruppen dürfen daher nicht zulasten des Verbrauchers oder der Sicherheit im Straßenverkehr gehen!

Diskutieren Sie mit uns und anderen Autofahrern zu diesem Thema auf Facebook

Sehen auch Sie dieses Thema kritisch?
Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses Anliegen an den Gesetzgeber weiterleiten!

Dabei können Sie sich gerne unsere Vorlage für ein Schreiben an den Petitionsausschuss des Bundestages nutzen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


      Verwandte Artikel:


Inhaltsrechte Text