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Reaktion auf Corona: HU/AU darf überzogen werden

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Im Frühjahr ist Hochsaison für die Haupt- und Abgasuntersuchung kurz HU/AU – im Volksmund oft “TÜV“ genannt. In diesem Jahr fällt diese jedoch mitten in die Corona-Krise und viele Auto- und Motorradfahrer machen sich bereits Gedanken darum, ob sie in diesem Jahr trotz Pandemie rechtzeitig mit Ihrem Auto zur Hauptuntersuchung kommen. Die Hauptuntersuchung bleibt natürlich wichtig, für Betroffene wurde jedoch bereits Abhilfe geschaffen.

Normalerweise müssen Pkw und Motorräder alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung in eine Prüfstelle der Überwachungsorganisationen TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS gebracht werden. Für neuzugelassene Fahrzeuge gilt eine Schonfrist von drei Jahren, gewerblich genutzte Fahrzeuge, Taxis, Mietwagen und Wohnmobile, die älter als 10 Jahre sind und ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen haben, müssen jedes Jahr zur HU/AU. Wird das Intervall für diese vorgeschriebenen Untersuchungen überschritten, werden ab einer Überziehung von zwei Monaten ein Verwarngeld von 15€ und eine vertiefte Hauptuntersuchung fällig. Letztere kostet rund 20 Prozent mehr als die “normale“ HU.

Diese Erleichterungen wurden umgesetzt

Die Frist, ab der die Überziehung teuer wird, wurde während der Corona-Epidemie um zwei Monate verlängert. Innerhalb der ersten 4 Monate nach Ablauf haben Fahrzeugbesitzer also kein Bußgeld zu befürchten. Die erweiterte Hauptuntersuchung mit entsprechenden Zusatzkosten wird trotzdem fällig. Für diejenigen, die den TÜV noch länger überziehen, verschieben sich die Kriterien für weitere Strafen mutmaßlich ebenfalls um zwei Monaten nach hinten. Mehr darüber, wann diese grundsätzlich fällig werden, erfahren Sie hier!

Fazit

Nicht nur aufgrund der Tatsache, dass nicht mehr alle Prüfstellen geöffnet haben, ist die Verlängerungen der Überziehungsfristen eine sinnvolle Maßnahme. Sie ist auch darüber hinaus im Sinne all jener Autofahrer, die zu den besonderen Risikogruppen gehören oder derzeit pandemiebedingt Überstunden machen bzw. ihre Kinder betreuen müssen.

Klar ist jedoch, dass die Hauptuntersuchung trotzdem im Sinne Ihrer Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer wichtig bleibt. Wir empfehlen daher denjenigen, die nicht aus den genannten Gründen auf eine Verschiebung angewiesen sind, trotz Corona-Krise den normalen TÜV-Rhythmus einzuhalten.

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