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Unfall passiert, was nun?

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Jedem kann es passieren – irgendjemand hat nicht aufgepasst und schon hat´s gekracht. Jetzt ist guter Rat teuer und richtiges Verhalten will gelernt sein. Wichtig ist, einen kühlen zu Kopf behalten und ein paar einfache Regeln zu beachten.

Besonnen Handeln

Mehr als 6.500 Verkehrsunfälle gibt es im Durchschnitt jeden Tag in Deutschland. Gott sei Dank ist es meist nur ein Blechschaden, aber immer wieder werden auch Menschen verletzt.Natürlich ist es schwer, sich in einer solchen Situation auf grundlegende Verhaltensregeln zu besinnen, gerade auch, wenn man selbst beteiligt ist. Dabei ist es gar nicht so schwer, sich richtig zu verhalten. Alle Beteiligten des Unfalls müssen direkt an einer sicheren Stelle anhalten, sofort Hilfe anfordern, etwaige Personen aus Gefahrenzonen bringen und Erste Hilfe leisten.

„Auch wenn man zum Beispiel gerade erst auf die Autobahn aufgefahren ist und direkt hinter einem ein Unfall passiert, muss man anhalten“, erklärt Kim Ben Freigang, Pressesprecher der Polizei Dortmund. Wichtig ist auch, sich selbst zu melden, wenn man beteiligt ist, denn: „Man begeht auch dann eine Unfallflucht, wenn man so tut, als habe man mit dem Unfall nichts zu tun.“ Auch Zeugen, die den Unfall mitbekommen haben, müssen am Unfallort bleiben, sagt der Pressesprecher. In manchen Situationen ist es aber durchaus ratsam, nicht am Ort des Geschehens stehen zu bleiben. Gerade auf der Autobahn besteht die Gefahr, dass weitere Fahrzeuge mit unverminderter Geschwindigkeit in die Unfallstelle hinein fahren. Gerade LKW mit ihren längeren Bremswegen verursachen so oft zusätzliche Gefahrensituationen.

Deswegen rät Herr Freigang: „Wenn es sich um einen Bagatellschaden mit eindeutiger Rechtslage handelt, zum Beispiel um einen Lackkratzer beim Spurwechsel, und keiner verletzt ist, kann man auch in Absprache mit der Polizei auf den nächsten Rastplatz oder zur nächsten Ausfahrt fahren.“Wichtig ist in jedem Falle, dass die Unfallbeteiligten zuerst den Notruf wählen und sich rückversichern, ob man sich vom Unfallort entfernen darf um sich im Anschluss daran mit der Polizei an einem sicheren Ort zu treffen. Falls man sich der Unfallstelle gefahrlos nähern kann, sollte man zuvor die Situation fotografisch festhalten, zur Not tut´s auch ein Handy.

Selbst bei Bagatellschäden sollte als erstes der Notruf gewählt werden – gerade dann, wenn man nicht weiß, wie man sich verhalten muss. „Auf jeden Fall die 110 wählen, die Kollegen des Notrufs sind geschult und helfen einem durch die Situation“, erklärt Kim Ben Freigang. Beantworten Sie die so genannten W-Fragen: Wer ruft an? Wo ist der Unfall passiert? Was ist passiert? Wie viele Menschen sind verletzt? Warten auf Rückfragen.

Warnblinker, Warndreieck, Warnwesten

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Nun heißt es, die Unfallstelle abzusichern, damit keine weiteren Fahrzeuge hinein fahren. Als Erstes sollte man den Warnblinker einschalten, viele neuere Fahrzeuge besitzen bereits eine automatische Aktivierung im Falle des Unfalls. Vor dem Aussteigen sollte man sich versichern, dass man die Fahrbahn gefahrlos betreten kann. Als nächstes wird die Warnweste übergezogen und das Warndreieck aufgestellt.

In der Stadt reichen 50 Meter Abstand zur Unfallstelle, auf der Autobahn müssen es 200 Meter sein, damit ankommende PKW die Gefahrenstelle frühzeitig erkennen und gegebenenfalls ausweichen oder rechtzeitig stoppen können. Einen Tipp zur Abstandsbestimmung: Die schwarz-weißen Pfeiler an der Leitplanke stehen in den meisten Fällen 50 Meter auseinander, einfach vier Pfeiler abzählen und das Warndreieck dort platzieren. Dann geht es darum, den Verletzten zu helfen. Auch wer sich nicht mehr an seinen Erste-Hilfe-Kurs erinnert, kann wichtige Hilfe leisten.

Zuerst müssen die Verletzten aus der Gefahrenzone gebracht werden, also hinter die Leitplanke oder auf den Bürgersteig. „Bei Erster Hilfe kann man nichts falsch machen. Am wichtigsten ist Beistand für die Verletzten, ihnen zu erklären, dass man da ist und Hilfe kommt“, erklärt Freigang. „Man sollte sich immer vorstellen, was man selbst wollen würde, wenn man verletzt wäre.“

Wer es alleine nicht schafft, sollte umherstehende Personen zur Hilfe holen. „Meistens bleiben schnell ein paar Passanten stehen, die man am besten ganz direkt anspricht. Bei einer gezielten Ansprache sind die Aussichten auf Hilfe am größten. Zum Beispiel: „Sie da, in dem grauen Jackett, helfen Sie mir bitte“, erklärt der Pressesprecher der Polizei. Allerdings: Wenn es gefährlich wird, braucht keiner den Helden zu spielen. „Es hilft keinem, wenn man versucht zu helfen und dabei selbst überfahren wird“, sagt der Polizist. Bei einer gefährlichen Ausgangslage also als Erstes den Notruf wählen.

Die Situation klären

Wenn alle Unfallbeteiligten versorgt sind und sich in einer sicheren Umgebung befinden, sollte man die Formalitäten angehen. Die Beteiligten sollten ihre Personalien austauschen; Ort und Uhrzeit des Unfalls notieren und Kennzeichen, Marke und Typ des Pkw schriftlich festhalten. Eventuell am Fahrzeug entstandene Schäden sind dabei ebenfalls zu dokumentieren. Um den Unfallhergang genau beschreiben zu können, sollte man zusätzlich ein paar Fotos mit dem Smartphone machen. Nun ist der Kontakt zur Versicherung gefragt. Selbst, wenn man sicher ist, keine Schuld am Unfallhergang zu haben, muss die Versicherung benachrichtigt werden.

Wichtig dabei ist, z. B. den eigenen Ansprechpartner der Versicherung zu kontaktieren; denn über den Zentralruf der Versicherer wird man oftmals willkürlich weitergeleitet. Teilen Sie Ihrer Versicherung den Unfallhergang mit, lassen Sie sich dabei jedoch nicht unter Druck setzen! Machen Sie keine Zusagen oder Einschätzungen zu der Schuldfrage. Falls keine Werkstattbindung in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist, sollten Sie sich natürlich an die Werkstatt Ihrer Wahl wenden oder einfach unsere Werkstattsuche bemühen. Sind Sie der Geschädigte, dann haben Sie zudem das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsbeistand. Nutzen Sie Ihre Rechte in jedem Fall!

Fazit

Kühlen Kopf behalten, Situation überschauen und dann gezielt handeln. Das heisst: Selbstsicherung, Sicherung und Versorgung von evtl. Beteiligten, bei Gefahrenlage zunächst Polizei und ggf. Rettungskräfte benachrichtigen, dann Dokumentation der Unfallbeteiligten und Sachschäden. Danach die Versicherung benachrichtigen. Falls Sie der Geschädigte sind, dann haben Sie das Recht auf einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen. Dieses recht sollten Sie in jedem Fall wahrnehmen! Unser Tipp: Die Checkliste, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten, gehört in jedes Handschuhfach: Also einfach ausdrucken und dort platzieren!

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost / Ralf Galow

 

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