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Gilt der Automatik-Führerschein auch für Halbautomatik-Pkws?

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Das vergisst man allzu oft: Nicht jeder Besitzer einer Fahrerlaubnis darf auch Schaltwagen fahren. Aber neben den Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe gibt es noch die Autos mit Halbautomatik. Aber darf man die mit einem Automatik-Führerschein überhaupt fahren?

Unterschiedliche Führerscheine

Den "normalen“ Führerschein der Klasse B kennt jeder. Damit kann man Kraftfahrzeuge (z.B.  Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Eingeschlossen sind hier auch die Automatik- und Halbautomatik-Pkws. Der sogenannte "Automatikführerschein“ ist auch ein Führerschein der Klasse B, allerdings mit der Einschränkung, dass man ausschließlich Fahrzeuge mit automatischem Getriebe fahren darf. Dabei ist die Ausbildung identisch mit der Klasse B, der einzige Unterschied ist, dass Fahrstunden und Prüfung auf einem Automatik-Pkw absolviert werden.

In der Fahrerlaubnis-Verordnung, Paragraf 17 Absatz 6 ist es ganz klar festgehalten: "Inhaber eines Automatik-Führerscheins dürfen Fahrzeuge mit Kupplungshebel und - pedal nicht führen“. Und weiterhin: "Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe mit Kupplungspedal oder [...] mit Kupplungshebel ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder [...] Kupplungshebel zu beschränken.“

Was ist eine Halbautomatik?

Einen Schaltwagen kennt man: Kupplung treten, Gang rein, Kupplung kommen lassen, fahren - und dann die Gänge rauf oder runter schalten, je nach Geschwindigkeit.

Beim Automatikwagen ist es noch einfacher: Zum Starten des Fahrzeugs die Bremse treten, Auto starten und den Gangwahlhebel auf D wie Drive stellen. Gas geben – und los geht's.

Bei der Halbautomatik ist etwas anders: Genau wie bei der Automatik stellen Sie den Gangwahlhebel auf "D“, wie Drive, treten auf das Gaspedal und fahren los, die Gänge werden durch Tippen des Gangwahlhebels nach links oder rechts rauf- oder runtergeschaltet. Das Bedienen einer Kupplung ist hierbei nicht von Nöten.

Halbautomatik-Fahrzeuge dürfen gefahren werden

Laut dem TÜV-Nord dürfen Inhaber eines "Automatik-Führerscheins“ (Führerschein mit Schlüsselzahl 78) auch Pkw mit Halbautomatik bewegen. Umgekehrt gibt es, wie bereits beschrieben, keine Einschränkung; mit dem „regulären“ Führerschein, Klasse B, kann man auch Fahrzeuge mit Automatik sowie auch Halbautomatik führen.

Fazit

Nicht jeder kann sich mit einem Schaltwagen anfreunden. Für Führerscheinanwärter, die sich mit einer regulären Schaltung unsicher fühlen, gibt es daher die Möglichkeit, die Fahrstunden und die Führerscheinprüfung mit einem Automatikwagen durchzuführen. Und dann darf man auch einen Wagen mit Halbautomatik führen.

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