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Motor warmlaufen lassen: Bußgeld droht

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Da kann der Winter noch so frostig und die Autofenster innen und außen zugefroren sein – das "Warmlaufen lassen“ des eigenen Pkw ist laut Straßenverkehrsordnung verboten …

Vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

Was einem früher noch als Tipp in den Fahrschulen mitgegeben wurde, ist heutzutage nicht mehr erlaubt. Denn in §30 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen (…) »». Muss das Fahrzeug enteist werden um die verpflichtende, einwandfreie Rundumsicht zu gewährleisten, darf der Motor nicht laufen. Ansonsten droht verwarnendes Bußgeld in Höhe von zehn Euro.

Standheizungen sind sinnvoll

Technisch gesehen ist, so der TÜV Thüringen, das Warmlaufen des Motors nicht erforderlich. Zudem wird die Umwelt durch vermehrte Abgasemissionen belastet. Um sicher, komfortabel und schnell das Fahrzeug enteisen zu lassen, macht eine Standheizung Sinn, wir haben das Thema für Sie umfassend beleuchtet: Zum Artikel »».

Fazit

So mancher Fahrzeugbesitzer weiß sich in den frühen Morgenstunden nicht anders zu helfen, als sein Auto warmlaufen zu lassen um damit auch die, teils von innen vereisten Scheiben, zu entfrosten. Mit einem Fahrzeug loszufahren, dessen Scheiben alle paar Meter komplett beschlagen oder gar wieder vereisen ist allerdings auch keine Alternative. Schützen Sie sich im Vorfeld mit speziellen Eisschutzfolien oder benutzen Sie Auftausprays etc. Die komfortabelste Lösung ist allerdings die Standheizung und bei dieser Variante ist sogar der komplette Innenraum vorgewärmt …
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