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Fahranfänger: unterschiedliche Vorschriften in Europa

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Quelle: Andreas Schölzel / CambioQuelle: Andreas Schölzel / Cambio

Nicht nur im Umgang mit Alkohol am Steuer, sondern auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahranfänger gibt es unterschiedliche Richtlinien innerhalb Europa. Wo liegen die Unterschiede und welche Vorschriften gelten wo? Wir klären auf!

Quelle: HUK-COBURG Versicherungsgruppe

Welche Vorschriften gelten für Fahranfänger in Deutschland?

Für jeden Fahranfänger in Deutschland gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit müssen sich Fahranfänger bewähren, d.h. sie müssen den Nachweis erbringen, dass sie zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Sollte der Fahranfänger innerhalb der zwei Jahre Verstöße im Straßenverkehr begehen, drohen ihm Aufbauseminare oder sogar eine Führerscheinsperre.

Darüber hinaus gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für alle Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden. Ab 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Regelsatz von 250 Euro und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister werden bei Alkohol am Steuer fällig. Dazu kommt eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Wie sehen die Vorschriften für Fahranfänger im europäischen Ausland aus?

• Dänemark: Hier gibt es keine Sonderregelungen für Führerscheinneulinge, d.h. für alle Autofahrer gilt eine Obergrenze von 0,5 Promille. Das Bußgeld für einen Verkehrsverstoß kann sogar einen ganzen Nettomonatsverdienst betragen!

• Frankreich: In den ersten drei Jahren sind für Führerscheinanfänger außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h erlaubt. Ist man kein Neuling mehr, gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sowie 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Die allgemeine Promillegrenze für Fahranfänger beträgt 0,5 ‰.

• Italien: Besitzt man als Italiener den Führerschein noch keine drei Jahre, darf man auf den Schnellstraßen anstatt der üblichen 110 km/h nur 90 km/h schnell fahren. Auf den Autobahnen sind nur 100 km/h statt 130 km/h für Führerscheinneulinge erlaubt. Alkohol am Steuer ist in Italien verboten.

Quelle: ADAC e.V.

• Kroatien: Hier gelten strenge Regeln, denn Führerscheinneulinge bis zu Alter von 25 Jahren dürfen außerorts z.B. nur 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 120 km/h fahren.
Für alle Fahrer, die jünger als 24 Jahre sind, gilt zudem eine Promillegrenze von 0,0‰.

• Niederlande: In den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinerwerb dürfen Fahranfänger maximal 0,2 Promille Alkohol im Blut haben.

• Österreich: Innerhalb der ersten zwei Jahre liegt für Fahranfänger die Obergrenze bei 0,1‰.

• Polen: Die Promillegrenze für alle Fahrer beträgt 0,2 ‰.

• Schweiz: Während der ersten drei Jahre darf der Führerscheinneuling in der Schweiz die 0,1‰ Promille-Grenze nicht überschreiten, ansonsten droht ihm ein Bußgeld von mindestens 565 Euro!

• Slowenien: In den ersten zwei Jahren und bis zum Alter von 21 Jahren ist in Slowenien kein Alkohol am Steuer erlaubt.

• Spanien: Hier sollte die 0,3 Promille-Grenze während der ersten zwei Jahre keinesfalls überschritten werden. Das Bußgeld liegt oberhalb von 500 Euro.

• Tschechien: In Tschechien ist kein Alkohol erlaubt, die allgemeine Promille-Grenze liegt bei 0,0‰.

• Ungarn: Hier herrscht auch striktes Alkoholverbot. Eine Zuwiderhandlung wird mit einem Bußgeld bis zu 990 Euro bestraft.

Fazit

Was für das eine Land völlig in Ordnung ist, ist für ein anderes ein klares „No-Go“. Letztendlich ist es gut und sinnvoll, dass Führerscheinneulinge sich im Straßenverkehr bewähren müssen. Dafür muss man nicht rasen und auch nicht betrunken Auto fahren. Denn schließlich geht es nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch um das Wohlergehen anderer. Bei „Partytime“ bleibt der Wagen also stehen! Das lohnt sich doppelt, denn ohne Unfall geht es auch schneller mit den Versicherungstarifen bergab ...

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Quelle: HUK-COBURG Versicherungsgruppe; ADAC e.V.; Andreas Schölzel / Cambio

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