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LED-Tagfahrlicht, was spricht dafür?

Veröffentlicht in Nachrüstung & Zubehör

Quelle: OSRAMQuelle: OSRAM

Der Verkehr nimmt zu und immer mehr Fahrzeuge sind auf den Straßen unterwegs. Da wird schon mal ein Auto übersehen, das in der Dämmerung den Weg kreuzt. LED-Tagfahrlichter versprechen Abhilfe und werben mit einer besseren Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Was bringen Nachrüstsätze und - sollte man sie selbst anbringen oder lieber montieren lassen?

Was sind eigentlich Tagfahrlichter?

Tagfahrleuchten sind eine Zusatzbeleuchtung zum herkömmlichen Abblendlicht und haben eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Lampe. Alle PKW und Kleintransporter ab Februar 2011 sind serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet, wobei eine generelle Nachrüstpflicht für ältere  Autos bislang nicht besteht. Tagfahrleuchten sollen zunächst erst einmal eine bessere Sichtbarkeit gewährleisten. Dabei verfügen sie über Reflektoren, die über die Blendgrenze nach oben strahlen dürfen, was bislang  dem Fernlicht vorbehalten war.

Worin liegen die Vorteile der LED-Lichter?

Quelle: OSRAM

Einer der Vorteile ist die generell die bessere Sichtbarkeit des Fahrzeugs. Dabei erhöht LED-Tagfahrlicht insbesondere dann die Sichtbarkeit des Fahrzeugs, wenn es für normale Scheinwerfer zu hell ist. Die Verkehrssicherheit wird verbessert und das  LED-Tagfahrlicht verbraucht nur etwa zehn Prozent des Kraftstoffes im Vergleich zum Abblendlicht. Weitere Vorteile sind die sehr lange Lebensdauer von bis zu 100.000 Betriebsstunden und die über verschiedene Spannungsbereiche konstante Lichtleistung.

Welche Systeme gibt es auf dem Markt?

Drei Systeme sind momentan auf dem Markt vertreten: fahrzeugspezifische Scheinwerfer-Sets mit integriertem Tagfahrlicht,  fahrzeugspezifische Tagfahrlicht-Einbausätze und  universelle Tagfahrlicht-Einbausätze:
Fahrzeugspezifische Scheinwerfer-Sets sowie fahrzeugspezifische Tagfahrlicht-Einbausätze sind spezielle, an den Fahrzeugtyp angepasste Systeme.  Beachten Sie bei den Scheinwerfer-Sets, dass ein fachgerechtes Ausrichten der Scheinwerfer nach der Montage erfolgen muss.

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Überlassen Sie das auf jeden Fall der freien Kfz-Fachwerkstatt. Die unterschiedlichen Sets liegen sie zwischen 100 und 300 Euro.
Unabhängig davon gibt es noch die universellen LED-Einbausätze, die für den Einbau in nahezu jedes Fahrzeugmodell angepriesen werden. Vergleichsweise günstig, erfordern sie jedoch wesentlich größeres Know-How. Falls Unsicherheiten vorhanden sind, geben Sie die Umbauarbeiten der Werkstatt in die Hand. Bevor Umbausätze geordert werden, achten Sie auf Bautiefe, Lampenform, Prüfzeichen und Kompatibilität mit ihrem Fahrzeug.

Welche Vorschriften muss man beachten?

Als Richtlinie bei der Montage und dem Betrieb von LED-Tagfahrlichtern schreiben die ECE-R48-Regelung nach R87/R48  folgende Anforderungen vor:
● Beim Aktivieren des Abblendlicht muss sich die Tagfahrleuchte  automatisch abschalten.
● Abblend-, Fern- und Standlicht dürfen nicht in Kombination mit LED-Tagfahrlicht betrieben werden.
● LED-Tagfahrlampen dürfen ausschliesslich  an der Fahrzeugfront montiert werden.
● Der Abstand zum Boden sollte mindestens 250 Millimeter  und höchstens 1500 Millimeter betragen.
● Der Abstand zwischen den Lampen muss mindestens 600 Millimeter bemessen.
● 400 Millimeter Abstand müssen zur Fahrzeugaußenkante eingehalten werden.
● Eine E-Kennzeichnung und die Bezeichnung RL (Running Light) muss vorhanden sein.
● Die Lichtstärke muss zwischen 400 und 800 Candela liegen, die Lichtfarbe ist ausschließlich weiss.

Für Modelle mit R7-Kennzeichnung gelten folgenden Vorschriften für den Einbau:
● Nur LED-Tagfahrleuchten mit ECE-Kennzeichen sind eintragungsfrei.
● Bei Aktivierung des Abblendlichts müssen kombinierte Tagfahrlicht- und Umrissleuchten gedimmt werden, Umrissleuchten müssen weit außen montiert werden.

LED-Tagfahrlampen mit ECE-Kennzeichen benötigen keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Erforderlich ist aber eine Kennzeichnung der Tagfahrleuchten mit der Abkürzung RL für „Running Light".  Nachrüst-Sets müssen über eine Zulassung nach R87 verfügen; ohne ECE-Kennzeichnung weisen LED-Tagfahrlampen einen Mangel auf, was im Schadensfall sogar zur Kürzung von Entschädigungsleistungen der Kaskoversicherung führt. Einbausätze, bei denen die Hauptscheinwerfer gedimmt werden können, sind in Deutschland verboten; mit der Montage erlischt die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs.

Bei Fahrten ins europäische Ausland ist zu beachten, dass LED-Tagfahrleuchten in den meisten Ländern ausschließlich allein betrieben werden dürfen. Die  Kombination von LED-Tagfahrlicht und Abblendlicht ist verboten. In vielen Ländern, mit Ausnahme von Italien und Norwegen, ist Tagfahrlicht als Alternative zum Abblendlicht erlaubt. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt ins Ausland immer über geltende gesetzliche Vorschriften und Gesetzgebungen.

Selber nachrüsten oder nachrüsten lassen?

Grundsätzlich ist man mit der Beauftragung einer freien Kfz- Fachwerkstatt immer auf der richtigen Seite, da die Gefahr von Kurzschlüssen, Brandgefahr und Ausfall von Sicherheits- und Fahrassistenzkomponenten des Fahrzeugs immer vorhanden ist. Nicht zugelassene oder modifizierte Tagfahrleuchten führen außerdem zum Verlust der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Fazit

Achten Sie beim Kauf eines Umbau-Systems unbedingt auf E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL (Running Light). Am besten beraten Sie sich im Vorfeld mit ihrer unabhängigen Werkstatt. Dort kann man die Leuchten auch direkt fachgerecht einbauen und eintragen lassen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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