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Mitführpflicht für Ersatzglühlampen, gibt es das?

Veröffentlicht in Nachrüstung & Zubehör

Wer hätte das gedacht, da quittiert plötzlich eine Glühlampe ihren Dienst und selbst Aladin würde sie durch viel Wischen am Scheinwerfer nicht mehr zum Leben erwecken können. Was also tun? Und was, wenn das im Ausland passiert? Muss ich als Autofahrer Ersatzglühlampen mitführen?

Quelle: OSRAM

Ersatzlampen in manchen Ländern Pflicht

Man ist mit dem Auto im Ausland unterwegs und eine Scheinwerferlampe gibt plötzlich den Geist auf. Nun ist guter Rat teuer, denn es stellt sich die Frage, ob man so weiter fahren darf oder ob Bußgelder drohen.

Klare Antwort: Ja, das kann teuer werden und Ärger droht in Form der örtlichen Polizei, denn das Strafmaß ist im Ausland oftmals wesentlich höher als in Deutschland. Was hierzulande in normalen Fällen mit einem Hinweis abgetan wird, kann unter Umständen im Ausland zu einem saftigen Bußgeld reichen.

Eine Ersatzglühlampen-Mitführpflicht gilt z.B. auf dem Balkan, in Russland und in einigen Ländern Osteuropas. Das heißt, wer in diesen Ländern unterwegs ist, benötigt unbedingt ein Ersatzlampenset. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten.

Mitführpflicht für ErsatzglühlampenQuelle: OSRAM

Hauptscheinwerfer, Bremsleuchten, Blinkleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Schlussleuchten, die Nebelleuchte und die Kennzeichenbeleuchtung müssen in vielen europäischen Ländern einwandfrei funktionieren. Hohe Strafen drohen in Osteuropa, wenn kein passendes Ersatzlampenset im Fahrzeug mitgeführt wird. Erstausrüster OSRAM bietet mit Ihrer Minibox die perfekt Lösung an, damit Sie sorgenfrei auf ausländischen Straßen unterwegs sein können.
 
Wichtig: Für Anhänger gelten die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Beleuchtung wie für alle Kraftfahrzeuge (siehe § 49a StVZO). Der Anhänger muss Schluss-, Brems- und Blinkleuchten, sowie eine oder zwei Nebelschlussleuchten aufweisen.

Sicher ist sicher

Auch bei uns in Deutschland sollte man eigentlich immer ein Set dabei haben, denn es kann passieren, das eine Glühbirne ausfällt und man plötzlich auf der Fahrt über nächtliche Landstraßen nur noch halb so viel Licht zur Verfügung hat. Schnell da setzt die Sicherheitsgefährdung ein: Gegenstände auf der Fahrbahn, schlecht beleuchtete Radfahrer, Passanten oder Wildtiere, die die Fahrbahn queren, werden zu spät wahrgenommen.

Das alles birgt Gefahrenpotenzial. Wichtig ist also, dass man selbst für eine gute Ausleuchtung der Straße sorgt und auch möglichst gut mit seinem Fahrzeug wahrgenommen wird. Bitte achten Sie auch auf die regelmäßige Überprüfung der Heckleuchten, denn diesen Mangel bemerkt der Fahrer in der Regel selten selbst.
 
Fazit

Ersatzlampen sollte man immer dabei haben, egal in welchem Land man sich gerade aufhält. Achten Sie bei der Auswahl ihres Sets bitte auf Markenqualität, oder holen Sie sich Rat in Ihrer Werkstatt. So sind Sie auf allen europäischen Straßen sicher unterwegs.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Mitführpflicht von Ersatzlampen in Europa

Quelle: OSRAM; AUTOFAHRERSEITE.EU

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