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Parketiquette – Das gilt in Parkhäusern und auf Parkplätzen

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Parkhäuser und Parkplätze sind bisweilen keine rechtsfreien Räume. Auch hier gilt die StVO. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die wir Ihnen in unserem Beitrag genauer erläutern.

Eins vorweg. Auf Parkplätzen und in Parkhäusern gilt das Hausrecht des Betreibers. Die dort geltenden Regeln müssen gut lesbar an Einfahrten aufgestellt sein. Für gewöhnlich stellen die Hausordnung aber lediglich eine Erweiterung zur bestehenden Straßenverkehrsordnung dar. So ergänzen viele Parkplatzbetreiber die StVO um individuelle Bußgelder und klären über etwaige Schließzeiten auf. Es kann aber durchaus sein, dass auf privaten Parkplätzen oder in Parkhäusern zum Beispiel die rechts vor links Regelung in Teilen außer Kraft gesetzt ist. Achten Sie unbedingt auf solche Hinweise.

Knöllchen trotz Parkschein

Im Vorfeld bezahlte Parkscheine haben im Regelfall das Parkzeitende aufgedruckt. Der Schein darf dann nicht in der Hosentasche verschwinden, sondern muss gut lesbar im Auto abgelegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Parkschein hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett liegt oder auf der Hutablage im Kofferraum. Ist die Parkzeit allerdings abgelaufen, darf der Parkwächter ab der ersten Folgeminute ein Bußgeld verhängen.

Parkautomat defekt

Ist der Parkautomat einmal defekt, darf man die verfügbaren Parkflächen kostenfrei nutzen. Allerdings geben viele Parkplatzbetreiber Schließzeiten und eine Höchstparkdauer an. Daher empfiehlt es sich dringend, eine Parkscheibe ins Auto zu legen, wenn Sie auf einem Parkplatz mit defektem Automaten parken. Für alle Fälle legen Sie einen Zettel mit der Info zum defekten Automaten bei.

Frauenparkplätze

Unter Frauenparkplätzen versteht man für gewöhnlich extra ausgewiesene, gut ausgeleuchtete Parkplätze, die sich in der Nähe von Ein- und Ausgängen befinden. Rein rechtlich besteht allerdings kein Verbot für Männer oder Familien dort zu parken. Die Netiquette empfiehlt es schlichtweg, dass diese Parkplätze dem weiblichen Geschlecht vorbehalten sind.

Eltern-Kindparkplätze

Beim Mutter-Kind-, beziehungsweise Eltern-Kindparkplatz verhält es sich wie beim Frauenparkplatz. Es ist überaus ärgerlich, wenn man mit der gesamten Familie unterwegs ist, einen Kinderwagen im Kofferraum verstaut hat und eigentlich auf die extra breiten Parkflächen angewiesen wäre, diese aber von Solofahrern belegt sind. Allerdings gibt es nach StVO keine Regulierung für solche Parkbuchten. Vernünftige Autofahrer sollten daher einfach Rücksicht nehmen.

Behindertenparkplätze

Ab einer gewissen Parkplatzgröße sind Behindertenparkplätze rechtlich vorgeschrieben und liegen im Idealfall in unmittelbarer Nähe zu Ein- und Ausgängen. Solche Parkbuchten sind deutlich breiter, als reguläre Parkbuchten. Eigentlich ideal, für moderne SUVs. Anders als Frauen- und Elternparkplätzen gilt hier aber nicht lediglich ein gut gemeinter Appell an alle Autofahrer. Wer unbefugt auf einem Behindertenparkplatz riskiert ein Bußgeld von 55 € und muss damit rechnen, dass das Auto unmittelbar abgeschleppt wird. Die Kosten für den Abschleppdienst sind ebenfalls vom Fahrzeugführer zu bezahlen.

Streit um den Parkplatz

Eigentlich muss man es gar nicht mehr extra erörtern und doch passiert es immer wieder, dass sich zwei Autofahrer um ein und denselben Parkplatz streiten. Dabei gilt, dass derjenige das Vorrecht auf die Parkbucht hat, der sie als erster erreicht hat. Als erster erreicht hat den Parkplatz in einem solchen Fallbeispiel auch derjenige, der an der Parkbucht vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Signalisieren Sie sicherheitshalber immer frühzeitig, wenn Sie eine Parkbucht für sich beanspruchen wollen.

Parkplätze reservieren

Parkplätze dürfen grundlegend nicht reserviert oder freigehalten werden. Damit ist nicht die Beschilderung an ausgewiesen Parkplätzen gemeint, die die Parkbucht nur für ein bestimmtes Kennzeichen oder etwa einem Arzt reserviert, sondern platzierte Hindernisse, wie beispielsweise ein Möbelstück oder ein Karton. Ein abgestellter Gegenstand oder ein eine Person auf der Parkfläche markiert keinen rechtlichen Anspruch auf die Parklücke.

Halterhaftung beim Falschparken

Im Straßenverkehr gilt in der Regel die Fahrerhaftung. Wenn also ein Fahrzeug geblitzt wird, zahlt nicht automatisch der Besitzer, sondern der ermittelte Fahrer. Anderes gilt beim Falschparken. Hier haftet immer der Fahrzeughalter.

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