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AdBlue: Weniger Emissionen in Dieselfahrzeugen

Veröffentlicht in Tipps & Trends

Immer mehr Fahrzeuge in Deutschland reduzieren ihren Schadstoffausstoß mit SCR-Systemen. Und da kommt AdBlue® ins Spiel. Aber nur wenige Autofahrer wissen, worum es sich bei diesem Produkt handelt. Wir haben nachgeforscht.

Quelle: Kreishandwerkerschaft Hellweg GüntherWas ist eigentlich AdBlue®?

AdBlue® ist ein, vom Verband der Automobilindustrie (VDA) geschützter Handelsname für den Harnstoff AUS 32. Eingesetzt wird AdBlue® bei der Reduktion von Stickoxidemissionen (NOx) durch SCR-Systeme im Fahrzeug. Dabei hat AdBlue®, auch wenn die Bezeichnung "Harnstoff“ es suggeriert, nichts mit Urin zu tun. Harnstoff wird zu 90 Prozent in der Düngemittelindustrie genutzt und ist, chemisch betrachtet, nichts anderes als eine lagerfähige Form von Ammoniak. Der Grundstoff wird nicht, wie der Name vermuten lässt, aus biologischen Auscheidungen, sondern synthetisch aus Ammoniak und Kohlendioxid gewonnen. Der Anteil von Harnstoff in AdBlue® beträgt 32,5 Prozent. Die restliche Substanz besteht aus hochreinem Wasser.
Dabei ist AdBlue® (chemische Formel: H2N-CO-NH2) weder Gefahrenstoff noch Gefahrengut und wird vom Umweltbundesamt in die niedrigste Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Die Norm DIN 70070 garantiert eine gleichbleibende Qualität.

Wo liegen die Einsatzbereiche von AdBlue®?

Weltweit steigen die Anforderungen an Systeme zur Reduzierung von umweltschädlichen Abgas-Emissionen. SCR-Systeme (Selective Catalytic Reduction) bieten dabei, in Verbindung mit dem Einsatz von AdBlue®, eine Technologie zur deutlichen Reduzierung der Stickoxidemissionen (NOx). Die Einsatzbereiche von AdBlue® liegen im Bereich der Diesel-Technik von Pkw, Lkw und Baumaschinen.

Wie funktioniert das technisch?

Das AdBlue® wird in den Abgastrakt vor dem Katalysator eingespritzt, wobei durch den Selective Catalytic Reduction (SCR)-Umwandler eine Aufspaltung der NOx-Emissionen in Wasser und Stickstoff herbeigeführt wird. So werden z.B. Stickoxide, die im Abgas enthalten sind, um bis zu 90 Prozent abgebaut. In vielen der aktuellen Dieselfahrzeuge (PKW+LKW) sind Vorratsbehälter eingebaut, die für ca. 15- bis 20.000 km AdBlue® aufnehmen können.

Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH

Wie gehe ich damit um, wenn mein Fahrzeug AdBlue® benötigt?

Hier könnte es durchaus einfacher sein, denn bei PKW ist, anders als bei LKW und Nutzfahrzeugen, eine Betankung des Fahrzeugs mit AdBlue® über die Zapfsäule noch nicht möglich. AdBlue® wird bislang zu hohen Preisen mit dem Hinweis auf angeblich nötige Software-Updates und Einstellarbeiten am Fahrzeug in Vertragswerkstätten nachgefüllt. Audi verwies dabei, auf Nachfrage für das Modell Q7, auf ein notwendiges "Zurückstellen“ der Fahrzeugsoftware. Diese Darstellung ist völlig inakzeptabel, da auch freie Kfz-Werkstätten den Nachfüllservice sowie die eventuell notwendigen Rückstellungen durchführen können. Für den Autofahrer bedeutet das, dass von den Fahrzeugherstellern versucht wird, eine Preisregulierung durchzusetzen. Im Klartext heißt das: Wird die Befüllung durch unabhängige Werkstätten vorgenommen, können sich die Kosten für die Befüllung und den notwendigen Service deutlich reduzieren.
Dabei war das ursprünglich ganz anders angedacht, denn in einer Broschüre des VDA zur Einführung von AdBlue® vom 19.06.2013 stand folgendes: "Betanken mit AdBlue®, das giftige Stickoxide im Abgassystem in Wasser und Stickstoff umwandelt, soll so einfach werden wie das Tanken von Kraftstoff: Zapfpistole aushängen, in den Einfüllstutzen des kleinen Zusatztanks einführen, den Füllmechanismus betätigen. Fertig. Eine Sache von Sekunden. Die im Auftrag der Automobil- und Mineralölindustrie tätigen Entwickler haben dafür viel Zeit investiert.“
Leider ist diese Zukunftsvision bislang noch nicht mal in Ansätzen umgesetzt worden.

Was muss ich im Umgang mit AdBlue® berücksichtigen?

Eine Füllung reicht für ca. 10-15.000 km. Das bedeutet einen Verbrauch von 0,8 - 1 Liter auf 1.000 km, je nach Hersteller. Wenn der Füllpegel im Vorratstank zu weit absinkt, wird man über eine Kontrollleuchte in der ersten Warnstufe darauf hingewiesen, dass in absehbarer Zeit AdBlue® nachgefüllt werden muss. Sollte man das unbeachtet lassen, wird eine 2. Warnstufe mit Angabe einer Restreichweite ausgelöst. Jetzt wird es eng, denn bei vielen Modellen ist nach ein paar Kilometern kein Motorstart des Fahrzeugs mehr möglich. Bei den meisten Kraftfahrzeugen könnte eine Nachfüllung von AdBlue®-Flüssigkeit relativ einfach sein. Auf keinen Fall sollte man die Befüllung des Tanks selber vornehmen, denn die erforderlichen Gerätschaften und das Know-How sind momentan nur in der Kfz-Werkstatt vorhanden. Nutzen Sie als Autofahrer auch auf keinen Fall die Zapfsäulen für LKW, denn diese sind wegen ihrer erhöhten Durchflussgeschwindigkeit für Pkws nicht geeignet. Falls also eine Nachfüllung von AdBlue® ansteht, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre unabhängige Kfz-Werkstatt.

Quelle: Kreishandwerkerschaft Hellweg Günther Probleme im Umgang mit AdBlue®

Immer wieder treten Probleme bei Fahrzeugen mit leergefahrenen AdBlue®-Tanks auf. Denn wird der AdBlue® -Tank eines Fahrzeugs mit SCR-Katalysator über die zweite Warnstufe hinaus leer gefahren, so wird ein nicht löschbarer Fehlercode der NOx-Kontrolle im Fehlerspeicher abgelegt. Damit werden aber die Stickoxidwerte (NOx) überschritten und bei Nutzfahrzeugen wird sogar das Drehmoment begrenzt.
Auch wenn nun AdBlue® nachgefüllt wird und der Warnhinweis auf dem Display verschwindet, ist der Code für mindestens 400 Tage oder 9.600 Betriebsstunden gespeichert. Sollte in diesem Zeitraum jetzt die AU durchgeführt werden, werden Fehlercodes ausgelesen und der Tester lässt das Fahrzeug durchfallen. Für solche Fälle wurden durch TÜV und Dekra ein alternatives Prüfverfahren erarbeitet, dass AU-Prüfern die Möglichkeit gibt, das Ergebnis manuell auf "bestanden“ abzuändern. Das funktioniert allerdings nur, wenn die Motorkontrollleuchte nicht aufleuchtet und auf aktuelle Fehler hinweist. Für die AdBlue®-Fahrer ist es wichtig zu wissen, dass das Fahren ohne AdBlue®-Einspritzung unter den Strafbestandteil der Steuerhinterziehung fällt, da in diesem Fall die steuerlich angegebenen Abgaswerte nicht erreicht werden.

Fazit

Wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Prima sind die Schadstoffreduzierung und die damit gestiegene Umweltverträglichkeit der Diesel-Modelle. Unschön ist, dass viele Hersteller für die AdBlue®-Auffüllung auf ihre Vertragswerkstätten verweisen. Lassen Sie sich nicht davor beeindrucken und fragen Sie zunächst bei Ihrer unabhängigen Kfz-Werkstatt nach. Denn dort erhalten Sie in der Regel die gleiche Leistung zu niedrigeren Preisen. Achten Sie bitte auch immer darauf, dass Ihr AdBlue®-System funktionsfähig ist, da Sie ansonsten ggf. den Strafbestandteil der Steuerhinterziehung erfüllen.

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Fotos dieses Artikels:
Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH; Kreishandwerkerschaft Hellweg Günther

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