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Schadenersatz auch bei alten Diesel-Pkw

Veröffentlicht in Allgemein

Bei der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Skandals geht es schon lange nicht mehr nur um Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5. So zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Ingolstadt, dass auch Besitzer von älteren Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 Anspruch auf Schadenersatz haben. Bemerkenswert ist das Urteil außerdem deshalb, weil der Kläger – ein Audi-Besitzer - sein Fahrzeug nicht direkt bei Audi, sondern gebraucht von einem Dritten gekauft hatte.

Der Kläger, ein Münchener Handwerker, hatte seinen Audi A6 3.0TDI Baujahr 2008 im Oktober 2010 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug muss die Audi AG nun aufgrund des vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt ergangenen Urteils (Az. 86 O 1561/21) zurücknehmen und zudem Schadenersatz an den geschädigten Käufer leisten.

Die Audi AG hatte im Dezember 2007 beim KBA für das Modell noch die Typgenehmigung nach der damals gültigen Abgasklasse Euro 4 beantragt. Diese Typgenehmigung hat die Audi AG beim KBA erschlichen, so das Landgericht Ingolstadt im Urteil. Denn dieses Modell Audi A 6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erfüllte nie die Voraussetzungen der Abgasklasse Euro 4. Damit hat Audi den Kläger nach Ansicht des Landgerichts vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Der Schadenersatz, der dem Kunden infolge dessen gerichtlich zugesprochen wurde, beläuft sich auf 11.709,42 € - für ein immerhin 13 Jahre altes Auto mit einem Kilometerstand von rund 180.000km.

Ansprüche nicht verjährt!

Die Verjährung tritt erst zehn Jahre nachdem Fahrzeugkauf ein. Wenn das Fahrzeug also im Juli 2011 oder später gekauft wurde, sind die Ansprüche gegen die Audi AG nicht verjährt. Der Schadensersatzanspruch in diesen Fällen kann, je nach Laufleistung des Fahrzeugs, den aktuellen Marktwert des Wagens - wie im Fall aus Ingolstadt - um mehr als das Doppelte übersteigen.

Das Urteil zeigt, dass Kunden mit älteren Audi-Fahrzeugen mit 3.0 Liter Dieselmotor ihre Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller anwaltlich prüfen lassen sollten. In Betracht kommen die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 sowie Q7 der Baujahre 2005 bis 2015, jeweils mit 3.0 Liter – Dieselmotoren und den Abgasklassen Euro 4, Euro 5 oder Euro 6. Ansprüche gegen den Hersteller können zudem Besitzer der VW-Modellreihen Touareg und Phaeton, welche Audi mit seinen 3.0 Liter Dieselmotoren belieferte, haben. Diese Fahrzeuge wurden ebenfalls nach den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 zugelassen.

Das vorliegende Urteil wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Fuest aus Meerbusch erstritten. Als Netzwerkanwalt gewährleistet Pascal Fuest für Leser von AUTOFAHRERSEITE.EU eine kostenfreie anwaltliche Erstprüfung. Nutzen Sie hierfür bitte das untenstehende Kontaktformular. Als Anhang bitte das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins beifügen.

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Unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Pascal Fuest / Ralf Galow
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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


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