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Grüner Pfeil an roter Ampel: Kurz halten, dann weiterfahren

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Bei Rot bleibst du stehen, und bei Grün darfst du gehen, heißt es in einem Kinderlied. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund an der Ampel. Was viele nicht wissen: Vor dem Rechtsabbiegen muss an der Haltelinie angehalten werden. Wir klären über den Sonderfall auf.

Das als "Rechtsabbiegepfeil" bekannte Verkehrszeichen 720 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – Blechschild an der Ampel - gestattet dem Fahrzeugverkehr, an einer roten Ampel unter bestimmten Bedingungen nach rechts abzubiegen. Was auf den ersten Blick vernünftig erscheint, weist allerdings eine ganze Reihe unerwünschter Nebenwirkungen auf.

Das Grünpfeilschild wird immer wieder kontrovers diskutiert, da es viel Unwissenheit zu diesem Verkehrszeichen gibt und dadurch eine potenzielle Gefährdung ausgehen kann, da es Unsicherheit auslöst und Fußgänger und Radfahrer unter Umständen nicht mit den Abbiegern rechnen.

Trotz grünen Pfeils besteht Haltepflicht

In § 37 Abs. 2 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ist das Verhalten am Grünpfeil geregelt: "Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist."

Wenn ein Fahrzeugführer an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegen möchte, muss er zunächst unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten. Dabei muss er prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung gefährdet werden könnten. Autofahrer müssen insbesondere Fußgänger und Fahrradfahrer beachten, denn diese können den Grünpfeil übersehen. Dadurch stößt das Auto möglicherweise mit ihnen zusammen.

Trotz Grünpfeil an einer roten Ampel herrscht nach hiesigem Verkehrsrecht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen. Die StVO sieht bei der Verweigerung des Rechtsabbiegens an einer roten Ampel mit Grünpfeil keine Behinderung des Verkehrsflusses. Somit ordnet der Bußgeldkatalog weder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot an. Aber: Man muss mit dem Unmut seines Hintermanns rechnen, der sich lautstark durch Hupen bemerkbar macht. In diesem Fall gilt: Lassen Sie sich nicht drängeln und bewahren Sie die Ruhe.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUFoto: Autofahrerseite.euGrüner Leuchtpfeil: Ein anderer Fall

Neben dem Blechschild an der Ampel gibt es auch den leuchtenden grünen Abbiegerpfeil. Doch trotz ähnlichen Aussehen und Funktion gibt es einen entscheidenden Unterschied.

Trifft der Rechtsabbieger auf einen grünen Leuchtpfeil, gilt keine Wartepflicht an der Haltelinie. Dies gilt natürlich nur, wenn der Grünpfeil gerade leuchtet. Der Fahrer kann in dem Fall davon ausgehen, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Im Gegensatz zum Blechpfeil: An einem leuchtenden Grünpfeil, der in die Ampel integriert ist, dürfen Sie allerdings nicht warten, sondern müssen abbiegen, da sonst eine Behinderung des Verkehrs vorliegt.

Bußgeld für ordnungswidriges Verhalten

Studien haben gezeigt, dass 77 Prozent aller Autofahrer bei einem Grünpfeil nicht anhalten. Dies ist aber gemäß Bußgeldtabelle obligatorisch. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Verkehrsteilnehmer, der gemäß der Grünpfeil-Regelung abbiegt, nicht die Vorfahrt hat! Zudem bringt der Grünpfeil laut Studien wenig. Der Verkehrsfluss wird durch diesen nicht wirklich erhöht. Dadurch wird weder Benzin gespart, Feinstaub verringert noch Lärm gemindert - eher im Gegenteil, wie die Projektgruppe "Grünpfeil" der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt 1999) festgestellt hat.

Beschreibung

BußgeldPunkte
Am Grünpfeil bei roter Ampel nicht den rechten Fahrstreifen zum Einbiegen benutzt 15 €  
...mit Behinderung auf der durch den Grünpfeil freigegebenen Richtung 35 €  
Am Grünpfeil bei roter Ampel abgebogen, ohne vorher anzuhalten 70 € 1
Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel aufgrund des Grünpfeils 100 € 1
...mit Unfall 120 € 1
Beim Abbiegen an einem grünen Pfeil Fahrradfahrer oder Fußgänger behindert 100 € 1
...mit Gefährdung 150 € 1
...mit Unfall 180 € 1

Fazit:

Grüner Pfeil ist nicht gleich grüner Pfeil und bedeutet nicht, dass Sie beim Rechtsabbiegen freie Fahrt haben. Wenn Sie an einer Ampel mit einem grünen Pfeil auf einem Blechschild abbiegen wollen, dann sollten Sie unbedingt für mindestens drei Sekunden an der Haltelinie halten. So ersparen Sie sich unnötige Bußgelder. Egal ob Blechschild oder leuchtender grüner Pfeil grundsätzlich gilt: Sie sollten ein Auge auf die Situation haben und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

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