fbpx

Verbotene Wunschkennzeichen?

Geschrieben von mt. Veröffentlicht in Verkehr

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Jeder hat ein anderes Wunschkennzeichen. Häufig sind dies Kombinationen aus Initialen und Geburtsdaten. Doch nicht jeder Kennzeichenwunsch wird erfüllt, einige Buchstaben und Zahlenkombinationen sind sogar verboten. Welche Kombinationen nicht erlaubt sind und aus welchem Grund, hat AUTOFAHRERSEITE.EU für Sie recherchiert.

Endlich ist es da, das erste eigene Auto. Damit das Glück perfekt wird, fehlt nur noch das Traumkennzeichen. Doch so einfach ist dies nicht. Auch wenn die Zulassungsbehörden versuchen jeden Kennzeichenwunsch zu erfüllen, sind manche Kombinationen verboten.

Geregelt ist dies in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Paragraf 8, Absatz 1: „Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“

Welche dies letztendlich genau sind, ist nicht bundesweit geregelt. In manchen Bundesländern sind mehr Kombinationen verboten als in anderen. Dies liegt daran, dass die Vergabe der Kennzeichen Ländersache ist und der Bund keine einheitlichen Regeln, sondern lediglich Empfehlungen ausspricht.

Verstoß gegen die guten Sitten

Was muss man sich jetzt unter einem Verstoß gegen die guten Sitten vorstellen. In Bad Segenberg, in Schleswig Holstein, wird mit den zwei Zusatzbuchstaben häufig das Kennzeichen SE-XY gebildet. Dies ist damit nicht gemeint und somit auch nicht verboten.

Gegen die guten Sitten verstoßen Kennzeichen, die auf eine rechte Gesinnung schließen lassen. Dies sind die Buchstabenfolgen: HJ (Hitler Jugend), KZ (Konzentrationslager), SA (Sturmabteilung der NSDAP) und SS (Schutzstaffel der NSDAP). Auch Zahlen werden als Platzhalter für Buchstaben verwendet. So sind etwa 88 (der achte Buchstaben im Alphabet ist H; HH steht dabei für Heil Hitler) oder 18 (der erste und der achte Buchstabe im Alphabet, also für die Initiatlen von Adolf Hitler) besonders prekär - aber nicht verboten, wie ein Sprecher der Stadt Dortmund kürzlich mitteilte. Bei Ziffernfolgen gibt es generell keine rechtlichen Einschränkungen. Aber auch die Buchstabenkombination HH, die man durchaus als Kürzel für Heil Hitler interpretieren kann, sei legitim, da sie eben auch das offizielle Kürzel der Hansestadt Hamburg darstellt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied allerdings, dass die spezifische Kombination aus HH und 1933 sittenwidrig sei.

Kombinationen, die als anstößig empfunden werden können wie in Moers MO-RD oder in Burglengenfeld BUL-LE können nicht gewählt werden. Einige Ämter geben auch die Kombination IS (steht für Islamischer Staat) nicht mehr heraus.


Fazit:

Die meisten von uns hegen mit einem individuellen Kennzeichenwunsch die Absicht, sich von anderen Fahrzeughaltern abzuheben. Dabei sind der eigenen Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Einige Buchstaben und Zahlenkombinationen wurden aber verboten und werden von den Zulassungsstellen nicht herausgegeben, um anstößige und beleidigende Kennzeichen zu vermeiden und die Verbreitung fehlgeleiteten Gedankenguts zu unterbinden. Mit diesem Wissen im Hinterkopf kann man schon bei der Auswahl des gewünschten Kennzeichens entsprechende Kombinationen vermeiden und so die Chance auf das eigene Traumkennzeichen zu erhöhen.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

Haben Sie Fragen oder suchen Sie Antworten zu Themen, dann schicken Sie uns Ihre Fragen rund ums Autofahren! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos dieses Artikels:
Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU


      Verwandte Artikel:


 

Inhaltsrechte Text und Bild