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Begegnung mit der Straßenbahn: Wie verhalte ich mich?

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

In der Fahrschule lernen die meisten Führerscheinanwärter immer nur eine Regel im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr: Schienenfahrzeuge haben Vorfahrt! Doch im innerstädtischen Zusammenleben von Straßenbahnen und anderen Verkehrsteilnehmern gelten einige Sonderregeln.

In Deutschland gibt es bereits seit den 1880er Jahren Straßenbahnnetze. Auch wenn in vielen kleineren Städten mittlerweile keine Trambahnen mehr unterwegs sind, gehören sie in den meisten großen Städten Europas fest zum Straßenbild. Dabei nutzen die Bahnen oft dieselben Fahrspuren wie die Autos. Es ist also wichtig, dass man weiß, wie man diesen Verkehrsteilnehmern begegnen muss.

Viele Autofahrer glauben fälschlicherweise die Straßenbahn habe immer Vorfahrt. Dies trifft jedoch nicht zu. Im Gegensatz zu anderen Schienenfahrzeugen, die tatsächlich immer Vorfahrt haben, muss sich die Straßenbahn an die gleichen Verkehrsregeln und -zeichen halten, wie alle anderen Straßenfahrzeuge.

Von diesem Grundsatz gibt es allerdings einige Ausnahmen. So muss die Straßenbahn nicht an Zebrastreifen halten und bekommt in vielen Städten ihre eigenen Ampelanlagen. Diese sollen dafür sorgen, dass die Straßenbahnen Kreuzungsbereiche schneller überqueren und langen Ampelphasen ausweichen können. Mit diesen Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Bahn ihren Fahrplan einhalten kann.

Auf die Straßenbahn muss besondere Rücksicht genommen werden

Allerdings müssen die anderen Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht auf die Straßenbahn nehmen, denn Sie kann konstruktionsbedingt keinen Hindernissen ausweichen und hat einen ausgesprochen langen Bremsweg. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Autofahrer, die im Umgang mit Straßenbahnen keine ausreichende Sorgfalt walten lassen, mindestens eine Teilschuld an Unfällen mit der Bahn haben.

An manchen Stellen existieren Ampelanlagen, an denen die Straßenbahn links von der Linksabbiegespur für Pkw geradeaus fährt und beide die gleiche Ampelanlage verwenden. Dabei haben die Linksabbieger immer auf die Straßenbahn zu warten, wie das Oberlandesgericht Hamm am 13.07.2018 entschied. Obwohl es nicht nur sicherer, sondern auch üblich ist, dass in diesen Situationen eine Ampelschaltung eingerichtet wird, bei der Straßenbahn und Linksabbieger nicht gleichzeitig fahren dürfen, hat keine der Seiten Anspruch auf eine solche Regelung.

Fazit:

Wer die allgemeinen Grundsätze von Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr laut Straßenverkehrsordnung beachtet, der wird keine brenzligen Situationen mit der Straßenbahn erleben. Fahren Sie also in der Nähe von Trambahnen besonders vorsichtig. Dieses klassische Fortbewegungsmittel teilt die Straßen schon seit mehr als 120 Jahren mit dem Auto und trägt noch heute zur umweltschonenden Verringerung des Verkehrsaufkommens bei.

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