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Hauptuntersuchung: Auch für nicht genutzte Fahrzeuge Pflicht!

Veröffentlicht in Verkehr

Wer einen Pkw fährt weiß, dass sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen, nämlich alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung (HU) und sowie eine darin integrierte Abgasuntersuchung (AU) über sich ergehen lassen muss. Nicht jeder weiß jedoch, dass dies auch für nicht genutzte Fahrzeuge gilt. Wir erklären, warum das so ist.

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EUDie Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, dass Fahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, in regelmäßigen Abständen auf Kosten des Fahrzeughalters die Haupt- und Abgasuntersuchung bestehen müssen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug zwar angemeldet ist, jedoch nicht im Straßenverkehr genutzt wird.

Ein Fallbeispiel

Dies musste auch eine Autofahrerin aus Sachsen-Anhalt erfahren, die vor dem Amtsgericht Zeitz Beschwerde gegen ein Bußgeldverfahren wegen Überfälligkeit der Hauptuntersuchung eingelegt hatte (Az. 13 OWi 724 Js 200466/18). Das Fahrzeug der Betroffenen war nicht fahrbereit und hatte sich daher auf einem Transportanhänger befunden, mit dem es eigentlich zu umfangreichen Reparaturarbeiten ins Ausland gebracht werden sollte. Dazu kam es jedoch nicht, weil der Anhänger eine Reifenpanne erlitt und das Gespann daraufhin auf dem Grundstück der Betroffenen gestrandet war.

Diese Antwort ließ das Amtsgericht (AG) Zeitz jedoch nicht gelten und verurteilte die Autofahrerin zur Zahlung der Geldbuße sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Soweit diese angenommen habe, ein Verstoß liege nicht vor, weil das Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt gewesen sei, irre sie, so das Gericht. Ob ein Fahrzeughalter das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt oder nicht, ist unerheblich. Auch ein nicht genutztes zugelassenes Fahrzeug müsse vorgeführt werden, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

Fazit

Die Rechtslage des Paragrafen 29 StVZO, ist eindeutig: Wer Halter eines zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs ist, der muss sicherstellen, dass er es rechtzeitig zur fälligen Hauptuntersuchung bringt. Ob das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird und wo es abgestellt ist, spielt bei einer Überziehung der HU/AU keine Rolle.

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