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Kfz-Versicherung wechseln

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Versicherung

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Zum Jahresende wechseln viele Versicherungsnehmer ihren Kfz-Versicherer. Was Sie zu beachten haben, wenn Sie einen Wechsel planen und wie Sie auch ohne zu wechseln bare Münze sparen können, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.

In der Regel läuft der Vertrag einer Kfz-Versicherung ein volles Kalenderjahr. Somit endet oder verlängert sich die Versicherung am 31. Dezember zum 1. Januar des Folgejahres. Fristgerechte Kündigungen müssen einen Monat vorher eingereicht werden. Daher ist der Stichtag für die wirksame Kündigung in der Regel immer der 30. November. Endet Ihr Versicherungsvertrag zu einem anderen Datum, gilt dementsprechend ein abweichender Stichtag. Es gibt aber eine Möglichkeit, nach diesem Stichtag noch eine begründete Kündigung einzureichen. Dazu sollten Sie als Versicherungsnehmer die Jahresrechnung genauer in Augenschein nehmen. Hat Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, liegt ein Sonderkündigungsrecht vor. Ab Rechnungserhalt räumt Ihnen der Gesetzgeber eine vierwöchige Frist ein, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch ein regulierter Schaden kann eine Kündigung begründen.

Lohnt sich der Wechsel finanziell?

Grundlegend lohnt es sich für Versicherte, regelmäßig Tarife zu vergleichen. Je nach gewählten Leistungen lassen sich so mittlere dreistellige Beträge einsparen. Der Wechsel geht vergleichsweise leicht von der Hand. Die beim Versicherungswechsel abgefragten Daten können Sie einfach aus Ihrem aktuellen Vertrag übernehmen. Achten Sie aber beim Tarifwechsel unbedingt darauf, welche Leistungen abgedeckt werden.

Welche Leistungen sollte man in Anspruch nehmen?

Gesetzlich gefordert ist ein Schutz vor Schadensersatzansprüchen von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 1,12 Millionen Euro bei Sachbeschädigung. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung aber darauf, dass dieser Betrag im besten Fall deutlich über der Mindestsumme liegt. Viele Versicherer bieten Deckungssummen von 100 Millionen Euro an und gewähren für jede geschädigte Person bis zu 15 Millionen Euro.

Die Haftpflicht sollte darüber hinaus unbedingt grobe Fahrlässigkeit absichern. Bei der Voll- und Teilkasko sollten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs berücksichtigen. Einen Neuwagen sollten Sie im Idealfall per Vollkasko versichern. Dies deckt ein breites Schadensspektrum ab und beinhaltet unter anderem auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Ältere Gebrauchte mit niedrigem Restwert sind mit einer Teilkasko gut bedient. Kunden können auch durchaus einen Rabattschutz ins Auge fassen. Der macht aber nur dann Sinn, wenn man einen Unfall baut und eigentlich in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse rutschen würde. Der Rabattschutz gewährleistet, dass die Versicherung Sie weiter in derselben SF-Klasse behält. Allerdings lassen sich die Versicherer dieses Sicherheitspolster fürstlich entlohnen.

Übrigens: Sollten Sie bereits einen Rabattschutz in Anspruch genommen haben und regulierte Schäden in Ihrem Register haben, so würden Sie beim Versicherungswechsel definitiv zurückgestuft. Mit dem Schutz binden Sie sich insofern längerfristig an eine Versicherung.

Vertrag mit Werkstattbindung ...oder besser die freie Werkstattwahl?

Versicherer locken mit Werkstattbindung. Zwar sparen Sie in dem Fall ein paar Euros an Beitragszahlungen, müssen Ihre Kaskoschäden aber in einer Werkstatt beheben lassen, die der Versicherer aussucht. Die kann nicht nur fernab des eigenen Wohnsitzes liegen, auch die Qualität der erbrachten Dienstleistungen können signifikant von denen abweichen, die Sie in einer unabhängigen Fachwerkstatt bekommen würden - zu Ihrem Nachteil. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall die häufig nur unbedeutend teurere freie Werkstattwahl. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie entscheiden, wer den Schaden repariert und sind nicht gezwungen Ihr Fahrzeug in einen möglicherweise völlig ausgelasteten Betrieb zu bringen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, den Schaden gar nicht reparieren zu lassen, so können Sie sich einen Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt ausstellen lassen und diesen bei der Versicherung einreichen. Die Versicherung wird im Regelfall den aufgeführten Betrag erstatten.

Wo Sie sonst noch sparen können

Häufig bieten Ihnen Versicherung verschiedene Zahlungsintervalle an. Das kann die monatliche, die vierteljährliche oder die jährliche Zahlweise sein. Empfehlenswert ist das jährliche Zahlungsintervall, da die Beiträge dann besonders niedrig sind. Zwar entlastet die monatliche Abbuchung das Portemonnaie am Ende des Jahres, doch Versicherer Ihre Kunden wegen des erhöhten buchhalterischen Aufwands mit höheren Beiträgen zur Kasse.

Die Höhe der Selbstbeteilung für die Kasko entscheidet auch maßgeblich darüber, wie hoch die Versicherungsbeiträge ausfallen. Allerdings wählen die meisten Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung für die Teilkasko von 150,- Euro und für die Vollkasko von 300,- Euro. Eine höhere Selbstbeteiligung wirkt sich nur unwesentlich auf die Beitragssumme aus. Bei einer niedrigeren Selbstbeteiligung langt die Versicherung dagegen ordentlich zu.

Sparen ohne Versicherungswechsel

Versicherungen passen Ihre Tarife kontinuierlich an. Allerdings bleibt der von Ihnen gewählte Tarif davon unangetastet. Die angepassten Leistungen und Prämien richten sich an Neukunden. Aber auch als Bestandskunde können Sie vom Neukundentarif profitieren. Häufig reicht eine kurze eMail an Ihren Versicherer aus, mit dem Wunsch, nach dem günstigeren Tarif berechnet zu werden. Bevor die Kfz-Versicherung einen Kunden verliert, wird sie die Tarifanpassung vornehmen. Achten Sie aber bereits im Vorfeld darauf, dass der neue Tarif Ihrer Versicherung mindestens den Leistungsumfang hat, den Sie auch aktuell in Anspruch nehmen und keine Werkstattbindung beinhaltet.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

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