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Achtung: Alt-Auto muss richtig entsorgt werden!

Veröffentlicht in Tipps & Trends

Bis gestern hat das treue Auto noch seine Dienste geleistet. Nun aber häufen sich die Reparaturen und der Zustand ist technisch gesehen, äußerst fragwürdig. Das heißt, ein Neuer muss her, aber was mache ich mit dem „Alten“? Wie kann ich mein altes Auto entsorgen, wo werde ich es los?

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Wo kann ich mein Auto entsorgen lassen? 

Um es vorweg zu nehmen: Einfach irgendwo parken und die Witterung den Rest machen lassen, ist nicht erlaubt. Und macht umwelttechnisch auch keinen Sinn. Da es strenge Regelungen gibt, denen man sich nicht entziehen kann, gibt es nur einen Ansprechpartner: Ausschließlich zertifizierte Annahmestellen z.B. Verwertungsbetriebe dürfen Altautos verschrotten. Was die wenigsten Autobesitzer wissen: Wenn ein Kfz-Halter sein Fahrzeug einem nicht autorisierten Betrieb zur Verwertung übergibt, handelt er ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden!

Was kostet das oder bekomme ich etwa noch Geld für mein Auto?

Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es so, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hersteller und Importeure gesetzlich verpflichtet sind, Altfahrzeuge ihrer Marke mit der Klasse M1 oder N1 kostenfrei zurückzunehmen.
In Normalfall kann man das über die Vertragshändler abwickeln. Nähere Informationen dazu erhält man auf den Internetseiten der Hersteller oder Importeure. Sollte man also kein Geld für sein Altauto erwarten, kann man über diesen Kanal den Wagen hier kostenfrei entsorgen.
Allerdings sollte man davon absehen, wesentliche Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Karosserie- und Fahrwerksteile, elektronische Steuergeräte und Katalysatoren vorher zu entfernen, da in diesem Fall die Rücknahmepflicht erlischt. Auch wenn ihr Fahrzeug derzeit eine ausländischer Zulassung hat, gilt die Rücknahmepflicht für den Fall, dass das Fahrzeug irgendwann einmal für  mindestens 4 Wochen innerhalb der EU zugelassen war.

Falls Sie noch etwas Geld bei der Entsorgung Ihres Autos einnehmen wollen,  informieren Sie sich im Vorfeld über die Konditionen der Entsorgungsbetriebe in ihrer Nähe: Denn manche Betriebe verlangen für die Entsorgung bis zu 100 Euro, andere Entsorger zahlen bis zu 150 Euro Ankaufsprämie für ein Altauto. Der Verkaufserlös ist von Ihrem eigenen Verhandlungsgeschick abhängig.  
Es gibt zertifizierte Entsorgungsbetriebe, die Ihr Fahrzeug sogar bei Ihnen Zuhause abholen. Bei der Übergabe wird ein, im Voraus vereinbarter Preis bezahlt und ein Verwertungsnachweis ausgestellt, den Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen.
Einige Verwertungsbetriebe erledigen die Abmeldeformalitäten auf Wunsch gleich nach der Abholung des Autos. Hierbei ist es unerlässlich, sich im Vorfeld über zusätzliche Abmeldekosten, die Seriosität und die Zertifizierung des Betriebes zu informieren, um einen Missbrauch in Verbindung mit dem noch angemeldeten Fahrzeuges vorzubeugen.
Also bitte nicht jedem „fliegenden Kärtchen-Händler“ sein Auto angemeldet überlassen, denn oftmals werden die angemeldeten Fahrzeuge im Ausland für kriminelle Versicherungsbetrügereien verwendet!

Ich möchte mein Auto selbst abmelden und zum Verwerter bringen, wie mache ich das?

Nachdem Sie sich mit dem Verwerter einig geworden sind, müssen Sie Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß außer Betrieb setzen. Besprechen Sie in Ruhe mit dem Betrieb, ob Sie den Wagen auf dem Gelände zur Abmeldung abstellen können. Schrauben Sie die Schilder ab und fahren Sie mit den amtlichen Kennzeichen, dem Fahrzeugschein, der Zulassungsbescheinigung und ihrem gültigen Personalausweis zum Straßenverkehrsamt. Die anfallenden Abmeldekosten liegen bei ca. 10 Euro. Ihre Versicherung wird über die Abmeldung automatisch informiert. Nun fahren Sie mit den Papieren zurück zum Entwerter, von dem Sie Ihren Verwertungsnachweis bekommen. So können Sie die zusätzlichen Gebühren für die Abmeldung beim Autoverwerter einsparen.

Die zweite Variante ist ...

Fahren Sie mit dem noch angemeldeten Fahrzeug zum Straßenverkehrsamt und melden Sie es ab. Dann schrauben Sie die entwerteten Schilder wieder an das Fahrzeug und fahren am selben Tag auf dem kürzesten Weg zum nächstgelegenen Entsorgungsbetrieb !!! und geben es dort ab.  Das Straßenverkehrsamt bestätigte uns, dass eine direkte Fahrt am selben Tag der Abmeldung auf dem kürzesten Weg zum nächstgelegenen Entsorger, laut der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist.
Vom Entsorger bekommen Sie dann den Verwertungsnachweis ausgehändigt. Bitte bewahren Sie den Nachweis sorgfältig auf, falls zukünftig seitens der Versicherung oder dem Straßenverkehrsamt noch Rückfragen gestellt werden sollten.

Tipp zur „Aufwertung“ des Fahrzeugs

Weisen Sie bei den Preisverhandlungen mit dem Entsorger auf zeitnah eingebaute, oder kürzlich überholte Teile hin. Besonders gefragte Teile wie z.B.:  Lichtmaschine, neue Karosserieteile, Antriebswellen, Auspuffanlage, Wasserpumpe und Anlasser sind für den Verwerter sehr interessant. Wenn solche Teile am Wagen vorhanden sind, steigt der Wagen enorm im Wert und erzielt auch bei der Abgabe im Verwertungsbetrieb einen wesentlich höheren Erlös.

Zur Abmeldung benötigen Sie (Halter des Kfz):

• Kennzeichen,
• Fahrzeugschein,
• Fahrzeugbrief,
• Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
• Personalausweis

 Fazit

Jährlich werden in einem der ca. 1.300 zertifizierten Entsorgungsunternehmen Deutschlands rund eine halbe Million Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zerlegt. Das nützt den Entsorgern, sollte sich aber auch für Sie lohnen. Deshalb weisen Sie auf Austauschteile hin und melden Sie ihr Fahrzeug gegebenenfalls selbst ab. Falls Sie Beratung oder Adressen bezüglich der Entsorgung benötigen, hilft Ihnen auch die freie Werkstatt Ihres Vertrauens weiter. Vielleicht hat diese sogar ein Interesse an Übernahme oder Weitervermittlung Ihres Fahrzeugs.

Übrigens… eine Werkstatt, der Sie mit gutem Gefühl Ihr Auto anvertrauen können, finden Sie bei uns in der Werkstattsuche

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