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Wann Sie den Seitenstreifen befahren dürfen

Geschrieben von nw. Veröffentlicht in Tipps & Trends

Quelle: AUTOFAHRERSEITE.EUQuelle: AUTOFAHRERSEITE.EU

Wenn der Verkehr auf der Autobahn nur noch zäh vorankommt, die eigene Ausfahrt jedoch schon angekündigt oder in Sichtweite ist, dann wird die Abkürzung über den rechten Seitenstreifen für viele Autofahrer zur unwiderstehlichen Verlockung. Wer der Versuchung erliegt, macht sich nicht nur strafbar, sondern stellt auch eine erhebliche Gefahr für den Verkehr dar.

Wer häufiger bei unseren Nachbarn in den Niederlanden unterwegs ist, wird folgende Situation nur bedingt kennen: Stau auf breit ausgebauten Autobahnen. Denn die Niederländer schalten auf ihren Autobahnen je nach Verkehrsaufkommen Fahrspuren frei oder ab – und das in Echtzeit. Darunter auch den Seitenstreifen. In Deutschland ist genau dieser zum Befahren ein absolutes Tabu. Zuwiderhandlungen stellen ein Verkehrsdelikt dar. Ist der Standstreifen blockiert, können Rettungskräfte nicht ungehindert passieren und sind allein auf die Rettungsgasse zwischen den beiden linken Fahrstreifen angewiesen. Wer sich also ernsthaft die Frage stellt, ob er eine Handvoll Stauminuten gegen eine verkürzte Abfahrt über den Standstreifen eintauschen kann, dem müssen wir an dieser Stelle leider eine ganz klare Abfuhr erteilen. Auch wenn er augenscheinlich physischer Bestandteil von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist: Der Seitenstreifen ist kein befahrbarer Teil dieser Strecken. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Gerade die oben beschriebene Stausituation geschieht tagtäglich auf deutschen Autobahnen. Dabei kommt es immer wieder zu Kollisionen, da auf den Standstreifen ausscherende Autofahrer im Regelfall nicht damit rechnen, dass sich Fahrzeuge von hinten über den Seitenstreifen nähern. In schlecht einsehbaren Kurven können Standstreifenfahrer zudem liegen gebliebene Fahrzeuge zu spät wahrnehmen oder ganz übersehen. Es drohen Auffahrunfälle mit erheblichem und vermeidbarem Verletzungsrisiko.

Seitenstreifen bei Panne benutzen

Die Benutzung des Seitenstreifens ist in Ausnahmefällen gestattet. Zum Beispiel wenn von Ihrem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für sich und den umliegenden Verkehr ausgeht. Haben Sie auf der Autobahn eine Panne, sind Sie unbedingt angehalten, sich möglichst rechts einzuordnen und Ihr Auto auf dem Standstreifen ausrollen zu lassen. Sollten Sie keine Ausfahrt mehr erreichen können, kommen Sie auf dem Seitenstreifen zum Stehen. Wie Sie sich in einer solchen Situation weiter verhalten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Seitenstreifen in Baustellen

Eine weitere Ausnahme zur Benutzung des Seitenstreifens stellen Baustellen dar. Sind Fahrstreifen verengt oder vollständig unbefahrbar, wird häufig der Standstreifen als zeitweise Ersatzfahrspur deklariert. Entsprechende temporäre Fahrbahnmarkierungen deuten optisch gut sichtbar an, ob ein Seitenstreifen als Fahrbahn freigegeben wurde oder nicht.

Verkehrsleitsysteme

Um das Anfangsbeispiel der holländischen Autobahnen wieder aufzugreifen. Auch in Deutschland gibt es auf einzelnen Streckenabschnitten automatisierte und teilautomatisierte Verkehrsleitsysteme, die je nach Verkehrsaufkommen Fahrstreifen freigeben oder sperren. Gängigstes Verkehrszeichen für eine solche Regelung ist ein Schild mit weißen Pfeilen auf blauem Grund. Der Seitenstreifen ist auf diesem Schild separiert dargestellt und standardmäßig mit einem roten Streifen durchgestrichen. Wird der Fahrstreifen freigegeben, wird der Pfeil regulär dargestellt.

Fazit

Wenn Sie ein kleines Notizbuch als Verkehrsknigge bei sich führen, sollte dort in dicken fetten Lettern „Der Seitenstreifen ist und bleibt tabu!“ stehen. Alle anderen Autofahrer sollten sich diesen Leitsatz zumindest eindringlich merken. Egal ob Stau oder zäh fließender Verkehr, der Seitenstreifen wird nur von weisungsbefugtem Personal wie der Polizei oder von dafür ausgewiesenen Verkehrszeichen und -leitsystemen zur Nutzung freigegeben und bleibt ansonsten unter allen Umständen als Rettungsgasse und für Gefahrensituationen freizuhalten.

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